Der 24. Februar 2022 stellt nicht nur eine weltpolitische Zäsur und den Beginn großen Leids für Millionen von Menschen dar, sondern leitet in Europa und Österreich auch einen Wirtschaftsabschwung ein. Die Gemeinden werden einnahmenseitig wie auch ausgabenseitig von den ökonomischen Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sein.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie stellen Gesundheitswesen, Pflege, Kinderbetreuung, Schulerhaltung oder auch Sozialhilfe dynamische Finanzierungsbereiche für die Gemeinden dar. Kurz- bis mittelfristig kommen Kostensteigerungen durch Energie- und Rohstoffpreise, Inflation, Lohndruck und Klimaschutzmaßnahmen hinzu. Darüber hinaus befinden sich zu Redaktionsschluss über 15.000 Kriegsflüchtlinge in Österreich, die es zu versorgen gilt und denen ebenfalls die Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen sind.
Eintrübung der Konjunktur
Noch vor wenigen Wochen erwarteten die Wirtschaftsforscher (inkl. der ökosozialen Steuerreform) ein gut fünfprozentiges BIP-Wachstum für 2022. Die ersten vier Vorschussmonate (Gemeindeertragsanteile Jänner bis April 2022) sind mit +14 Prozent gegenüber 2021 überaus gut gelaufen. Es ist jedoch zu erwarten, dass Produktionsausfälle aufgrund von Lieferengpässen und die insgesamt hohen Energiepreise zu einer Dämpfung der Konjunktur führen werden. Auch sind Steuerausfälle aufgrund hoher Abschreibungen von jenen heimischen Unternehmen zu erwarten, die stark in Russland und der Ukraine engagiert sind bzw. waren.
Das WIFO wird Ende März seine erste Wirtschaftsprognose unter Einbeziehung des Ukraine-Krieges sowie der beiden nachfolgend angesprochenen Anti-Teuerungspakete vorlegen, die wohl deutlich unter dem bisher für 2022 prognostizierten realen BIP-Wachstum von 5,2 Prozent liegen wird.
Entlastungspakete dämpfen Ertragsanteile
Bereits Ende Jänner stellte die Bundesregierung angesichts der steigenden Energiekosten ein 1,7 Milliarden Euro schweres Entlastungspaket vor, das sich aus einem auf 2022 begrenzten Aussetzen der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags sowie dem sogenannten Energiekostenausgleich von einmalig 150 Euro pro Haushalt zusammensetzt, der bei Geringverdienern doppelt so hoch ausfällt und bei Spitzenverdienern entfällt.
Unmittelbare finanzielle Folgen ergeben sich daraus für die Gemeinden aber nicht, was sich jedoch beim sogenannten Energiepaket, das die Bundesregierung am 20. März 2022 vorgestellt hat, anders darstellt. Dieses rund zwei Milliarden Euro schwere und bis Mitte 2023 laufende Entlastungspaket für Haushalte und Unternehmen (Erhöhung Pendlerpauschale, Senkung der Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe etc.) werden die Gemeinden mit rund 150 Millionen Euro über den Finanzausgleich in Form geringerer Ertragsanteile mitfinanzieren.
Ob dies schon das Ende der Fahnenstange ist, wird sich zeigen, denn vielerorts werden noch kräftigere Maßnahmen gegen Teuerungen im Energiebereich und insgesamt gegen die aktuell hohe Inflation gefordert.
Zwischenabrechnung als Lichtblick
In einer nun zumindest mittelfristig wieder angespannteren finanziellen Situation der kommunalen Haushalte kommt das aktuelle Ergebnis der Zwischenabrechnung (Aufrollung des Finanzausgleichsjahres 2021) gerade recht, das Corona-bedingt in einem noch nie dagewesenen Ausmaß positiv ausfällt.
Das Guthaben an Ertragsanteilen (Differenz der 2021 erhaltenen Vorschüsse und der Steuereinnahmen) in Höhe von knapp 374 Millionen Euro ist Anfang April von den Ländern an die Gemeinden zu überweisen: Burgenland 9,8 Millionen Euro; Kärnten 21,0; Niederösterreich 59,3; Oberösterreich 56,6; Salzburg 22,3; Steiermark 43,5; Tirol 29,5; Vorarlberg 16,1; Wien 116 Millionen.
Zum Autor: Konrad Gschwandtner ist Fachreferent der Abteilung Recht und Internationales beim Österreichischen Gemeindebund.