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Das bringt 2017

23.12.2016 – Nach dem „Superwahljahr“ 2016 folgen 2017 nur wenige Wahlen. Die einzige landesweite Wahl findet im Burgenland statt. Darüber hinaus kommt auf die Gemeinden im Jahr 2017 aber ein ganzes Paket an Neuerungen zu. Unsere Experten haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Mit dem Abschluss des Finanzausgleichs wurden die Unterschriften unter ein ganzes Konvolut an neuen Gesetzen gegeben. Darüber hinaus gibt es beispielsweise mit der Reform des Personenstandswesens, des Meldewesens oder der Wahlrechtsreform zahlreiche weitere Rechtsnovellen im kommenden Jahr. Dafür wird das Wahljahr 2017 vergleichsweise ruhig. Im Burgenland stehen voraussichtlich im Oktober Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen an, davor wird am 29. Jänner in Waidhofen an der Ybbs, am 5. Februar in Graz und an einem noch nicht feststehenden Datum in Krems ein neuer Gemeinderat samt Bürgermeister gewählt. Gemeinsam mit den Gemeindebund-Experten Konrad Gschwandter und Bernhard Haubenberger wagen wir den Blick ins kommunale Jahr 2017.

Aufgabenorientierung: „Der Einstieg in den Umstieg“

Bund, Länder, Gemeindebund und Städtebund haben sich im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen darauf verständigt, dass man sich dem Thema aufgabenorientierte Verteilung der Ertragsanteile schrittweise nähern will: Bis Herbst 2017 soll es eine Einigung dahingehend geben, dass ab 1. Jänner 2018 über eine Verordnung des Finanzministers ein Teil der Ertragsanteile nach bundesweiten (statistischen) Indikatoren im Bereich der Kindergärten (0- bis 6-Jährige) verteilt wird. Ab 1. Jänner 2019 soll Ähnliches im Bereich der Pflichtschulen (6- bis 15-Jährige) erfolgen. Ob sich im Rahmen dieser Verhandlungen auch Aufgaben- und Kompetenzverschiebungen ergeben könnten, die z.B. im Bereich der Pflichtschulen geboten wären, wird sich weisen, ebenso wie die politische Umsetzbarkeit der im Paktum zum Finanzausgleich enthaltenen Absichtserklärung, bis zum Ende des Jahres 2018 eine Bundesstaatsreform unter Berücksichtigung der Arbeiten des Österreich-Konvents (Anm.: 2003 bis 2005) vorzubereiten.

Bestpreisklausel

Anfang 2017 treten Änderungen des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Bestpreisklauseln in der Beherbergungswirtschaft in Kraft. Derzeit verpflichten Betreiber von Buchungsplattformen Beherbergungsunternehmer zum Abschluss von Bestpreisklauseln. Diese werden gezwungen, auf der Buchungsplattform die günstigsten Preise für ihre Unterkünfte aufscheinen zu lassen, hingegen auf anderen Vertriebskanälen, sei es im Online- oder Offline-Bereich oder auch auf der eigenen Hotel-Webseite, keine niedrigeren Preise anzubieten. Anfang 2017 gelten derartige Klauseln als absolut nichtig, wodurch vor allem die Tourismuswirtschaft und damit auch die regionale Wirtschaft profitieren.

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© lordn – Fotolia.com
Kindergarten und Schule sollen die ersten Bereiche sein, in denen mit der Aufgabenorientierung gestartet wird.

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Die Schulen sollen im Jahr 2017 verstärkt zu Ganztageseinrichtungen werden.

Bildung: Stolperstein Mittelauszahlung für Ganztagsschulangebote

Am 1. September 2017 tritt das Bildungsinvestitionsgesetz in Kraft. Dieses sieht die Bereitstellung von 750 Mio. Euro für den Ausbau ganztägiger Schul- und Betreuungsangebote im Zeitraum 2017 bis einschließlich 2025 vor. Von diesen Mitteln stehen für die allgemeinen Pflichtschulen (einschließlich Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht) in Summe 428 Millionen Euro und damit jährlich durchschnittlich 47,5 Millionen Euro bereit. Abgesehen von der Befristung der Mittel wird auch die Abwicklung der Zuschüsse ein Hemmnis für den Ausbau ganztägiger Schulangebote sein.

Ein weiteres Schulreformpaket, das auch für die Gemeinden von hoher Relevanz ist, steht bis zum Frühjahr 2017 auf der Agenda der Gesetzgeber. Das Schulautonomiepaket, das dem Schulstandort mehr eigenständige Entscheidungen einräumen soll, sieht auch die Möglichkeit der Schaffung von sogenannten Schulclustern vor. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die gemeinsame Verwaltung mehrerer Schulstandorte durch eine Leitung.

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© Himmelssturm – Fotolia.com
Im Finanzausgleich wurde auch für die Eisenbahnkreuzungen eine Regelung getroffen.

Eisenbahnkreuzungen

Im Finanzausgleich wurden Mittel im Ausmaß von insgesamt 125 Millionen Euro festgelegt, die für Investitionskosten seit Inkrafttreten der Eisenbahnkreuzungsverordnung bis einschließlich des Jahres 2029 in jährlichen Tranchen in Höhe von 9,6 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Gewährung von Kostenzuschüssen erfolgt durch das jeweilige Bundesland auf Basis von (noch) zu erstellenden Richtlinien. Infolge der beschränkten Mittel ist vorgesehen, dass Gemeinden einen Anteil der Investitionskosten selbst zu tragen haben. Wie hoch dieser Eigenfinanzierungsanteil ist, ist in den Richtlinien festzulegen.

FAG-bedingte Änderungen auf Landesebene

Durch die Überführung der ehemaligen §21 FAG-Mittel in die Gemeindebedarfszuweisungsmittel (BZ-Mittel) sowie die ab 2017 erfolgende teilweise Zweckwidmung der dann erweiterten BZ-Mittel für Gemeindekooperation, strukturschwache Gemeinden sowie die einstige Fusionsprämie des § 21 sind in den kommenden Monaten die jeweiligen Richtlinien für die Vergabe von BZ-Mitteln anzupassen.

Durch den Wegfall der Finanzkraftregelungen im Finanzausgleichsgesetz (der ehemalige Finanzkraft-Finanzbedarfsausgleich des § 11 FAG 2008 sowie die Finanzkraftregelung des § 21) sind die landesrechtlichen Finanzkraftregelungen in den Umlagengesetzen entsprechend abzuändern.

Darüber hinaus gilt es in den kommenden Wochen Richtlinien für die Mittelverteilung des im Finanzausgleichsgesetz 2017 (welches am 15. Dezember 2016 im Nationalrat beschlossen wurde) geregelten Kostenersatzes für die Mehrausgaben der Gemeinden durch die Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 zu erarbeiten.

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©BMLFUW/Christopher Fuchs
Tirols LH Platter, Minister Rupprechter und Gemeindebund-Chef Mödlhammer präsentierten gemeinsam den Masterplan ländlicher Raum.

Föderalismus: Masterplan ländlicher Raum

2017 wird zum Jahr der Regionen. Daher möchte Bundesminister Andrä Rupprechter den im Regierungsprogramm festgeschriebenen Masterplan für den ländlichen Raum endlich in Angriff nehmen. Neben der Verlagerung von Behörden und Ämtern in die Regionen, einer Stärkung der Rolle der Frau am Land sowie Erleichterungen und rechtliche Vereinfachungen für jene, die sich ehrenamtlich engagieren, soll 2017 auch eine Bundesländer-Tour gestartet werden, um die regionalen Anforderungen an einen Entwicklungsplan zu erarbeiten.

Förderung Siedlungswasserwirtschaft bis 2021 gesichert

Im Rahmen des Finanzausgleichs wurde vereinbart, dass auch in den nächsten Jahren die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft solidarisch erfolgt. Jährlich stehen hierfür bis einschließlich 2021 80 Millionen Euro zur Verfügung.

„Gemeinsam sicher“ wird ausgeweitet

Was in einigen ausgewählten Regionen 2016 begonnen hat, wird 2017 auf ganz Österreich ausgedehnt: Das Projekt „Gemeinsam sicher“. Durch dieses Projekt möchte das Innenministerium die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Polizei verstärken, um das allgemeine Sicherheitsgefühl zu steigern. Erste Versuche in Mödling, Schärding, Graz und einigen Bezirken Wiens zeigten erste Erfolge.

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(Grafik: Kommunalnet, Bild: © H. Brauer – Fotolia.com)
Erst in Kärnten und Vorarlberg konnte man sich auf eine Erhöhung der Bedienstetengehälter einigen.

Gehaltssteigerungen

Für die Kärntner und Vorarlberger Gemeindebediensteten gibt es schon Sicherheit: Um 1,8 Prozent in Kärnten und 1,33 Prozent in Vorarlberg sollen die Gehälter der Gemeindebediensteten ab 1. Jänner 2017 steigen. Ob sich die anderen Bundesländer dann eher an die plus 1,3 Prozent, die für die Bundesbediensteten beschlossen wurden, halten, ist derzeit noch unklar.

Auch für die Bürgermeister im Burgenland und in Kärnten gibt es bezüglich der Gehaltssteigerung bereits Sicherheit: In den Bundesländern mit dem im Österreich-Vergleich niedrigsten Bezügen steigen die Bezüge im Burgenland um durchschnittlich 20 Prozent und in Kärnten zwischen 15 und 27 Prozent. Ob sich die restlichen Bundesländer auf den Anpassungsfaktor von 0,8 Prozent, der für die Bundespolitiker gilt, halten, ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.

Gesundheit und Pflege: Ausgabendämpfung

Mit Blick auf die Umlagen der Gemeinden im Gesundheitsbereich ist sehr positiv auf die Weiterführung des künftig noch strengeren Ausgabendämpfungspfads (3,6% im Jahr 2017 stufenweise absteigend auf 3,2 % im Jahr 2021) zu verweisen. Parallel zur Laufzeit des FAG wurden auch die beiden 15a-Vereinbarungen (Zielsteuerung und Finanzierung der Gesundheit) neu abgeschlossen. Daneben wird auch die bestehende Beihilfenregelung des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes (GSBG) im Zusammenhang mit dem Rettungswesen um zwei Jahre verlängert.

Im Bereich der Pflege wird es ab 2017 ebenfalls einen Kostendämpfungspfad geben (max. Ausgabenzuwachs von 4,6% pro Jahr), der auch als Leitlinie für die betreffenden Umlagen der Gemeinden dienen wird. Der zu zwei Drittel vom Bund dotierte Pflegefonds wird (auf Basis des Betrags aus 2016) bis 2021 verlängert. Ab 2018 wird der Betrag von 350 Millionen Euro jährlich mit 4,5 Prozent valorisiert, was bis zum Ende der Laufzeit des FAG 2017 zusätzlichen Mitteln des Bundes in Höhe von 111 Millionen Euro entspricht.

Grundsteuer: Verhandlungsergebnis Mitte 2017 geplant

Nach vielen politischen Anläufen in den letzten Jahren konnte im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen erreicht werden, dass nun endlich eine Reform der Grundsteuer in greifbare Nähe rückt. Gemäß dem Vereinbarungstext (Paktum zum FAG) wird im Rahmen einer (bereits tagenden) Arbeitsgruppe „bis Mitte des Jahres 2017 […] eine Stärkung der Abgabenautonomie der Gemeinden durch eine Reform der Grundsteuer“ vorbereitet. Da künftig nicht nur die Vorschreibung, sondern auch die Bewertung durch die Gemeinden erfolgen wird, wird derzeit an einem möglichst einfachen und transparenten Bewertungssystem gearbeitet. Aber nicht nur hier wird die Gemeindeautonomie gestärkt, sondern auch bei der Festlegung der künftigen Steuersätze, die künftig gemeindeautonom festgelegt werden sollen. Gemäß dem vereinbarten Zeitplan ist ein Inkrafttreten durchaus schon mit 2018 inkl. einer mehrjährigen Übergangsfrist (in der die vorhandenen Steuerbescheide weiter gelten, bis neue erlassen sind) denkbar.

Kommunalsteuer: Verwaltungsvereinfachung

Auch bei der Kommunalsteuer wurden im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen Reformen angedacht. So könnte etwa die Einhebung künftig durch die Sozialversicherungen erfolgen, was eine Vereinfachung und Entlastung für Gemeinden mit sich bringen würde – vor allem dann, wenn diese nicht über einen Abgabeneinhebungsverband organisiert sind oder gar über einen eigenen Mitarbeiterstab im Abgabenbereich verfügen. Im Frühjahr könnte es dazu erste Gespräche geben.

Meldewesen: Bessere Vernetzung bei Identitätskontrolle

Im Meldewesen stehen die Meldebehörden, insbesondere bei der Anmeldung Fremder, vor dem Problem, dass die Nachweise der Identität und damit die Richtigkeit der Identitätsdaten oft nur ungenügend überprüft werden können. Da die Richtigkeit der Meldedaten für die gesamte staatliche Verwaltung besonders bedeutend ist, werden Maßnahmen umgesetzt, die es den Behörden erleichtern sollen, die Identität Meldepflichtiger besser überprüfen zu können.

Zur Überprüfung und Feststellung der Identitätsdaten sind die Meldebehörden ab 1. September 2017 ermächtigt, ein allenfalls zu diesem Menschen im Zentralen Fremdenregister verarbeitetes Lichtbild sowie die gemäß § 29 Abs. 3 BFA-Verfahrensgesetz zu übermittelnden Daten im Wege des Datenfernverkehrs zu ermitteln.

Kann die Identität des Meldepflichtigen nicht mit der gebotenen Verlässlichkeit festgestellt werden, ist die Meldebehörde ermächtigt, diesen Umstand im Melderegister und im ZMR bei den Identitätsdaten zu verarbeiten. Der diesbezügliche Vermerk „Identität nicht gesichert festgestellt“ ist zu löschen, wenn die Identität festgestellt wurde. Stellen andere Behörden die Identität des Betroffenen fest, haben sie davon die Meldebehörde in Kenntnis zu setzen.

Mindestsicherung: „Fleckerlteppich“ wird Realität

Keine Einigung zwischen Bund und Ländern bedeutet im Falle Mindestsicherung ein Auslaufen der 15a-Vereinbarung und damit wieder pro Bundesland eigene Regelungen. Oberösterreich und Niederösterreich haben schon eigene Gesetze zur Regelung der Mindestsicherung beschlossen, in den anderen Bundesländern wird noch verhandelt. Der Bund hat bereits zugesichert, dass er für die Krankenversicherung für Mindestsicherungsbezieher für zumindest zwei Jahre aufkommen wird.

Personenstandswesen: Eingetragene Partnerschaften auch im Standesamt möglich

Ab 1. April 2017 fällt die Begründung eingetragener Partnerschaften in die Zuständigkeit der Personenstandsbehörden. Bisher wurde diese bei den Bezirksverwaltungsbehörden vorgenommen. Im Zuge dieser Angleichung wurden auch die Namensbestimmungen an die entsprechenden Regelungen zur Ehe angeglichen.

Ab demselben Zeitpunkt wird es möglich sein, auf Antrag Personenstandsurkunden für einen bestimmten Zeitpunkt zu erstellen und zu fertigen. Oft wird durch Änderung der Namensführung eines Elternteiles oder eines Ehegatten die historische Beurkundung verändert. Um dies in den Urkunden möglichst nachvollziehbar zu machen, soll dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag für die Beurkundung einen Zeitpunkt festzulegen.

Bei einer Fehlgeburt wurde bisher davon ausgegangen, dass keine Eintragung in das ZPR vorzunehmen ist. Daher konnten von den Personenstandsbehörden auch keine Urkunden ausgestellt werden. Nunmehr wird ab 1. April 2017 die Möglichkeit zur Eintragung von sogenannten „Sternenkindern“ geschaffen.

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©Robert Hoetink – Fotolia.com
Registrierkassen brauchen künftig eine technische Sicherheitseinrichtung.

Registrierkassen: Sicherheitseinrichtungen werden Pflicht

Ab 1. April 2017 tritt die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen in Kraft. Eigentlich sollte sie bereits mit 1. Jänner in Kraft treten, dies wurde aber verschoben. Die Sicherheitseinrichtung dient dem Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten. Der Manipulationsschutz wird am Beleg als computerlesbarer QR-Code sichtbar. Hinter dem QR-Code verbirgt sich eine individuelle Signatur des jeweiligen Unternehmens. Mit dieser Signatur werden die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Eine mögliche Datenmanipulation würde daher die chronologische Barumsatzkette unterbrechen und wäre somit nachweisbar.

Stabilitätspakt: Vereinfachungen für 2017 geplant

Nach diversen nationalen und europäischen Initiativen zur Vereinfachung der aktuellen sehr komplexen europäischen Fiskalregeln, die auch im Österreichischen Stabilitätspakt einen Niederschlag finden, dürfte es im Jahr 2017 entsprechende Reformbemühungen geben. Auch der heimische Fiskalrat hat bereits Vorschläge unterbreitet, wie die Einhaltung der gesamtstaatlichen EU-Vorgaben durch eine Vereinfachung des Systems ohne Effektivitätsverlust erreicht werden könnte.

Steuerreform: Vorgehen gegen kalte Progression?

Wie immer wieder von Regierungsseite betont wird, soll es künftig der „kalten Progression“ (wegen Nichtanpassung der Steuertarifstufen bzw. Absetzbeträge um die Inflation) bei der Lohn- und Einkommensteuer an den Kragen gehen. Dies hätte wohl auch große Auswirkungen auf die Ertragsanteile der Gemeinden. Bereits die 2016 in Kraft getretene Tarifreform kostet die Gemeinden jährlich rund 250 Mio. Euro an Ertragsanteilen aus der Lohnsteuer, also etwa das Doppelte der schwer herausverhandelten zusätzlichen Mittel für den Finanzausgleich 2017 bis 2021. Da es keine wirksame rechtliche Handhabe gegen steuerliche Maßnahmen der Regierung gibt, die zu Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden an Ertragsanteilen führen, besteht dementsprechend die Gefahr, dass die ab 2018 (mit rund 4% jährlichem Wachstum) prognostizierte Entwicklung der Ertragsanteile Schaden nimmt.

Vergaberecht: Weichenstellungen für elektronische Vergabe kommen

Zwar ist die letzte Novelle des Bundesvergabegesetzes noch nicht lange her – in der letzten Novelle wurde das Bestbieterprinzip unter anderem bei Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert von einer Million Euro verpflichtend vorgegeben – die nächste Novelle befindet sich aber bereits in der Zielgerade. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie, die an sich schon seit April 2016 umzusetzen gewesen wäre und unter anderem die elektronische Vergabe (E-Procurement) regelt.

VRV: Erste Novelle schon 2017

Auch 2017 wird weiterhin intensiv an der Umsetzung der ab 1. Jänner 2020 auch für Gemeinden unter 10.000 Einwohner in Geltung stehenden Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) gearbeitet werden. Bis Frühjahr/Sommer 2017 werden aktuell in verschiedenen Arbeitsgruppen auf Bundesebene die fachlichen Grundlagen erarbeitet (z.B. ein Muster für bundesweit gleiche Voranschläge und Rechnungsabschlüsse, Kontierungsempfehlungen etc.), damit ab dem Sommer von Seiten der EDV-Dienstleister entsprechende Programmierarbeiten durchgeführt werden können. Im Jahr 2017 ist auch (noch vor Inkrafttreten) mit einer Novelle der VRV 2015 zu rechnen, da im Laufe der 2016 erfolgten umfangreichen Vorarbeiten für die Umsetzung bereits einige „Kinderkrankheiten“ in der vom Bund 2015 durchgepeitschten Verordnung entdeckt worden sind.

Wahlrecht: Kleine und große Reform

Zum Zweck des Testens des Zentralen Wählerregisters (ZWR), das ab 1. Jänner 2018 im Einsatz sein wird, können bereits ab 1. Jänner 2017 Daten der Wählerevidenzen von Gemeinden dem Bundesministerium für Inneres überlassen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das Testen der für das ZWR erforderlichen Applikation im Einvernehmen mit vom Bundesministerium für Inneres hierzu ausgewählten Gemeinden zulässig.

Neu definiert wird auch die Rolle der einzelnen Wahlorgane beim Registrieren und beim Auszählen von Wahlkarten. So ist künftig (ab 1. Jänner 2017) die Bezirkswahlbehörde – „allenfalls unter Heranziehung von Hilfsorganen“ – dafür zuständig, die bis zum Wahlschluss eingelangten Briefwahlkarten am Tag nach der Wahl um 9:00 Uhr auf die Unversehrtheit des Verschlusses und das Vorliegen der eidesstaatlichen Erklärung zu prüfen, nach Aussondierung der nichtigen Wahlkarten die gültigen Wahlkarten zu öffnen und in ein vorbereitetes Behältnis zu legen.

Im Jahr 2017 ist darüber hinaus eine umfassende Wahlrechtsreform geplant, die unter anderem jene Schwachstellen beseitigen soll, die sich bei der Durchführung der Bundespräsidentenwahl gezeigt haben.

Kommt das Zentrale Haushaltsregister?

Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen wurde vereinbart, dass sich Bund, Länder und Sozialversicherungen (in verschiedenen Aufgabenbereichen) untereinander vergleichen. Bei den Gemeinden sollen diese Effizienzvergleiche, die auch öffentlich gemacht werden sollen, innerhalb des jeweiligen Bundeslandes stattfinden. Für ein solches Benchmarking braucht es entsprechende Daten, die auch miteinander vergleichbar sind und auf die auch entsprechend zugegriffen werden kann. Hier könnte nun eine jahrelange Forderung des Österreichischen Gemeindebundes nach Schaffung eines Zentralen Haushaltsregisters (ZHR) für Bund, Länder und Gemeinden endlich aufgegriffen werden. Aber nicht nur für diesen Zweck, sondern auch für die unterschiedlichen Lieferverpflichtungen von Gebarungsdaten der Gemeinden (z.B. nach Stabilitätspakt, nach Gebarungsstatistikverordnung, Statistikgesetz, Rechnungshofgesetz, Gemeindeordnungen etc.) wäre das ZHR eine enorme Verwaltungsvereinfachung und es könnte somit endlich ein österreichweiter Datenstand aller beschlossenen Haushaltsdaten samt außerbudgetärer Einheiten von Bund, Ländern und Gemeinden geschaffen werden.

Der Jahreswechsel bringt eine ganze Reihe an Neuerungen für die Gemeinden. Bei anderen Materien, wie beispielsweise bei der Grundsteuer, wird sich 2017 alles entscheiden. © rudall30 – Fotolia.com