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Darf auch das Freibad aufsperren?

Bei steigenden Temperaturen freuen sich viele auf das Öffnen der Freibäder. Doch zunächst war noch unklar, ob dies überhaupt möglich sein wird. Die neue Öffnungsverordnung bringt etwas Licht ins Dunkel und trifft allgemeine Vorgaben, wie ab 19. Mai die Bäder aufsperren können.

Draußen ja, drinnen beschränkt

Die gute Nachricht vorweg: Die 20 Quadratmeter-pro-Person-Beschränkung gilt nicht für Freibäder. Auch wird von einer Registrierungspflicht (Kontaktdatenerhebung) in Freibädern abgesehen. Freibäder können unter Einhaltung folgender Regeln am 19. Mai ihre Tore öffnen:

  • 3G-Regel für Besucher (geimpft, genesen oder getestet)
  • Zwei-Meter-Abstand
  • FFP2-Masken in Innenräumen
  • Ansammlungen vermeiden

Registrierungspflicht für Gastronomie

Zu bedenken ist aber, dass die Regelungen der Gastronomie auch in Freibädern gelten: Sollte daher eine Gastwirtschaft (und nicht nur ein Imbisstand) vor Ort sein, dann besteht eine Registrierungspflicht. Die Betreiber von Freibädern sollten darauf achten, dass nicht zu viele Personen aufeinandertreffen.

Für Hallenbäder ist die Lage derzeit noch unklar, aktuell müssten sie die 20 Quadratmeter pro Person sowie eine Maskenpflicht einhalten, was nur schwer zu verwirklichen ist. Notwendig ist, dass rasch eine Aktualisierung der „Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz “ erfolgt. Die letzte Fassung ist vom Juli 2020 (siehe Anhang/Link unten).

Bernhard Haubenberger

Eva Schubert

Eva Schubert

©Gemeinde Leonding