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Corona-Hilfspaket für Gastronomie

Die Regierung hat am Montag ein Corona-Hilfspaket für die Gastronomie präsentiert: 500 Millionen Euro sind für die Wirte an Unterstützungsgeldern reserviert. Konkret soll es eine Steuersenkung bei nichtalkoholischen Getränken, eine Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung sowie eine Anhebung der Essensgutscheine geben. Darüber hinaus soll es eine Erhöhung der Absetzbarkeit bei Geschäftsessen sowie die Abschaffung der Schaumweinsteuer geben. Die Bundesregierung kündigte in dem Zusammenhang auch weitere gezielte Unterstützungspakete für Kultur, Veranstalter, Tourismusbetriebe und den Sport an.

© APA
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Seit zwei einhalb Monaten sind die Türen der Gastronomiebetriebe in Österreich aufgrund der Corona-Pandemie bereits geschlossen. Die Wirte sind – nicht zuletzt durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie – unverschuldet mit schweren finanziellen Einbußen konfrontiert. Auch für Bundeskanzler Sebastian Kurz steht fest, dass die Gastronomie vom Coronavirus besonders hart getroffen worden sei: „Damit das Wirtshausleben, so wie wir es lieben und kennen, zur Normalität zurückkehren kann, wollen wir mit finanziellen Entlastungen den Betrieben den Start in den kommenden Monaten erleichtern.“

Mit dem 500 Millionen Euro Wirtshaus-Paket soll der Neustart bestmöglich gelingen. Ein Mix aus Entlastungen und Unterstützung soll den 41.000 betroffenen Betrieben und 145.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich den Weg aus der Krise erleichtern.

Was beinhaltet das Hilfspaket für die Gastronomiebetriebe:

1. Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf zehn Prozent.

  • Bis Ende 2020. Entlastung in Höhe von rund 200 Millionen Euro.

2. Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung

  • Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro
  • Erhöhung des Grundpauschales von zehn auf 15 Prozent
  • Erhöhung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro
  • Gesamtentlastung von bis zu 100 Mio. Euro.

3. Mehr Geld für Dorfwirtshäuser

  • Besondere Unterstützung für strukturschwache Regionen und kleine Dorfwirtshäuser.
  • Erhöhung des Mobilitätspauschale von zwei Prozent auf sechs Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und vier Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner.

4. Höhere Essensgutscheine für mehr Konsum

  • Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte).
  • 600.000 Arbeitnehmer und Gastwirte profitieren in Höhe von 150 Millionen Euro

5. Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird erhöht

  • Mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent.
  • Ausmaß rund 25 Millionen Euro

6. Abschaffung der Schaumweinsteuer

  • Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und der Konsumenten.
  • Entlastung rund 25 Millionen Euro

Beispiel:

Ein Gastronomiebetrieb in einer kleinen Gemeinde mit 115.000 Euro Umsatz zahlt aktuell 3.671 Euro Steuern. Durch die Maßnahmen zahlt er heuer nur 871 Euro. Damit sinkt die Steuerlast für diesen Betrieb auf ein Viertel.

Ein Gastronomiebetrieb in einer mittelgroßen Gemeinde (7.000 Einwohner):

  • Umsatz pro Jahr: 160.000 Euro
  • Steuern pro Jahr: 6.260 Euro
  • Steuern Neu: 2.390 Euro (Reduktion um mehr als 60 Prozent)

Am 15. Mai dürfen die Gastronomiebetriebe wieder ihre Türen öffnen. Allerdings nur unter speziellen Schutzvorkehrungen. Weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen finden Sie in der Grafik links und auf der Homepage der Wirtschaftskammer (siehe Kästchen links).

Sotiria Peischl, MA

Sotiria Peischl, MA

Pressereferentin, Chefredakteurin Kommunalnet.at | sotiria.peischl@gemeindebund.gv.at
Am 11. Mai 2020 fand ein Pressestatement zum Hilfspaket für die Gastronomiebetriebe statt. Im Bild (v.l.n.r.): Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler und der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich Harald Mahrer. © BKA/Andy Wenzel