Bildungsminister Heinz Faßmann will den Ausbau der ganztägigen Schulformen auf neue Beine stellen und mit der Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes rechtzeitig die bald auslaufende 15a-Vereinbarung ersetzen. Insgesamt sollen von 2020 bis 2022 rund 203 Mio. Euro fließen, statt für derzeit 33 soll es dann für 40 Prozent der Pflichtschüler Angebote geben. Für die Gemeinden soll es weiterhin Unterstützung bei den Personalkosten geben. Gemeindebund-Chef Alfred Riedl begrüßt die Eckpunkte der Novelle.
Die Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes ist für Minister Faßmann nicht nur wegen der auslaufenden 15a-Vereinbarung notwendig. Vielmehr hätten die Gemeinden aufgrund eines „Konstruktionsfehlers“ im bisherigen Gesetz Angst gehabt, auf den Personalkosten sitzen zu bleiben, wenn die Anschubfinanzierung durch den Bund, etwa für Umbauten etc.) ausläuft.
Schleppender Ausbau wegen verschränkter Ganztagesbetreuung
Mindestens 110 Mio. Euro aus der laufenden 15-a-Vereinbarung seien deshalb nicht abgerufen worden. Faßmann möchte deshalb, dass der Bund sich künftig weiterhin an den Personalkosten beteiligt, dafür sollen 129 der 203 Mio. Euro eingesetzt werden. Für den Ausbau sind 74 Mio. Euro vorgesehen. Auch dass bisher Ganztagsbetreuung an Schulen und dabei vor allem verschränkte Angebote mit einem Wechsel von Unterricht, Lern- und Freizeit bevorzugt wurden, hat laut Faßmann den Interessen von Ländern, Gemeinden und Eltern widersprochen und dazu geführt, dass der Ausbau schleppend voranging.
Ziel des neuen Gesetzes ist es laut Faßmann, an 85 Prozent der Standorte – also Schulen für Sechs- bis 14-Jährige oder Einrichtungen in unmittelbarer Nähe – ganztägige Betreuung anbieten zu können. Derzeit gibt es vor allem in den großen Städten, im Nordburgenland und in Vorarlberg viel Angebot. Wenn Infrastruktur wie Speisesäle vorhanden seien, sei auch ein weiterer Ausbau der Plätze leichter möglich, betonte der Minister. Die Zahl der Plätze soll bis 2022 von derzeit 190.000 auf 230.00 steigen.
Gemeindebund begrüßt Novelle
In einer ersten Reaktion begrüßt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl die vorgestellten Eckpunkte der Novelle und betont, dass die Gemeinden Planungssicherheit bei den Personalkosten haben wollen. Bisher erhielten die Gemeinden, die Betreuungsangebote in den Pflichtschulen geschaffen haben bis zu 9.000 Euro Personalkostenzuschuss pro Gruppe und Jahr, die mit der 15a-Vereinbarung ausgelaufen werden. „Ein Auslaufen der Unterstützung der Gemeinden wäre nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger“, betont Riedl.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung von Qualitätskriterien: Die Schulen bzw. Gemeinden müssen von sieben Uhr bis Unterrichtsbeginn und am Nachmittag mindestens bis 16 Uhr Betreuung bieten. Für Zuschüsse zur Ferienbetreuung müssen die Einrichtungen mindestens von acht bis 16 Uhr offenstehen. Außerdem muss in den Lernzeiten qualifiziertes Personal mit Lehramtsstudium oder Befähigungsprüfung eingesetzt werden, damit „die Eltern die Sicherheit haben, dass die Hausübungen mit Qualität erledigt werden“. Gruppen dürfen außerdem maximal 25 Kinder umfassen und die Raumausstattung muss stimmen. Geld fließt nur, wenn die Kriterien eingehalten werden und auch nur für tatsächliche Betreuungszeiten etwa in den Ferien.
Das Bildungsinvestitionsgesetz war eigentlich für die Verteilung der 750 Mio. Euro umfassenden „Bankenmilliarde“ geschaffen worden. Ursprünglich sollten diese Mittel zwischen 2018 und 2023 in den Ausbau von Ganztagsschulen investiert werden. Anfang 2018 wurden die Mittel dann mit der Begründung, dass die Länder das nicht abholen würden, bis 2032 gestreckt. Für die Jahre 2020 bis 2022 stehen noch 93 Mio. Euro aus diesem Topf zur Verfügung, dazu kommen noch die voraussichtlich 110 Mio. Euro, die von den Ländern bisher nicht abgerufen wurden.
Novelle als Übergangsregelung
Die Novelle versteht man im Bildungsministerium als Übergangsregelung. Nach 2022 soll die Finanzierung der Ganztagsschulen idealerweise im Finanzausgleich festgehalten sein.