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Bild des Bundespräsidenten: Schulerhalter zuständig

3.4.2017 – Die Wahl eines neuen Bundespräsidenten bedeutet für alle Schulen auch, dass die Porträts ausgetauscht werden müssen. Für die Bestellung der Fotos sind die Schulerhalter zuständig. In Niederösterreich und dem Burgenland muss das Foto auch in den Kindergärten ausgetauscht werden.

Lange gab es keine Informationen, wie Gemeinden oder Schulen zum offiziellen Porträt des neuen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen kommen. Erstmals in der Geschichte wird es das Porträt mit einem Text versehen geben. Damit setzt Alexander Van der Bellen ein starkes Zeichen, denn der Text unter seinem Bild ist Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Das Foto, das vom österreichischen Fotografen Jork Weismann gemacht wurde, wird es optional auch ohne den Text geben.

Der in Linz geborene Weismann ist international anerkannt und fotografiert für Magazine wie Hapers Bazaar, Die Zeit, Vanity Fair oder Vogue. Seine Fotos wissen auch Firmen wie Palmers, Vöslauer, Bank Austria, Erste Bank, Generali, Mercedes oder Bogner für ihre Kampagnen zu schätzen.

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© Jork Weismann/PRK
Mit dem Zitat des Artikels 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte möchte Alexander Van der Bellen die Bedeutung der Menschrechte unterstreichen.

Schulerhalter müssen Porträts bestellen

Wichtig ist, dass die Porträts nicht gesammelt über die jeweiligen Landesschulräte bestellt werden, sondern dass dieses die Erhalter der Pflichtschulen beim Verlag Österreich bestellen müssen. Über 1.000 Bestellungen sind bereits eingegangen. Dass das Foto aufgehängt werden muss, ist im Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geregelt. So heißt es im §7 Abs. 2: „Als staatliche Symbole sind zumindest in jedem Klassenraum das Bundeswappen und in jeder Schule je ein Bild des Bundespräsidenten und des Landeshauptmannes anzubringen.“

Niederösterreich und das Burgenland haben noch zusätzliche Regelungen für Kindergärten:

„Die Landesregierung kann durch Verordnung die näheren Vorschriften über Lage, bauliche Gestaltung, Größe der erforderlichen Räumlichkeiten, Einrichtung und Ausstattung der Kindergärten unter Bedachtnahme auf bau-, feuer- und sanitätspolizeiliche Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Aufgaben des Kindergartens und der Grundsätze der Pädagogik erlassen (Kindergartenbau- und Einrichtungsverordnung). Als staatliche Symbole sind zumindest in jedem Gruppenraum das Bundes- und Landeswappen und in jedem Kindergarten ein Bild des Bundespräsidenten anzubringen. In allen Gruppenräumen ist ein Kreuz anzubringen.“ (Kindergartengesetz Burgenland, §7 Absatz 3)
 
„Jeder Kindergarten ist auszustatten mit 1. je einem Bild des Landeshauptmannes und des Bundespräsidenten 2. einem Erste-Hilfe-Kasten.“ (NÖ Kindergartengesetz, §12 Absatz 1 Ziffer 1)

Bestellung per E-Mail, Kosten pro Bild: 9,80 Euro

Die Bestellung erfolgt per E-Mail an order(at)verlagoesterreich.at. Ein Foto in der Größe 40 mal 52 cm, ungerahmt in Farbe kostet 9,80 Euro. Derzeit befindet sich das Bild noch in Druck, in der Präsidentschaftskanzlei rechnet man mit der Auslieferung der ersten Tranche Ende der Kalenderwoche 14.

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© Jork Weismann/PRK
Egal ob mit oder ohne Text: Beide Versionen des offiziellen Präsidenten-Porträts sind mit der Unterschrift Van der Bellens versehen.
Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik gibt es eine Porträt-Version mit Text. © Jork Weismann/PRK