4.4.2017 – Um langzeitarbeitslosen Über-50-Jährigen neue Perspektiven zu geben, möchte die Bundesregierung, dass die Gemeinden 20.000 Menschen dieser Altersgruppe beschäftigen. Allerdings auf zwei Jahre befristet. Gemeindebund-Chef Alfred Riedl begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, zeigt aber auch die Hürden aus kommunaler Sicht auf.
Die aktuellen Arbeitsmarktdaten zeigen zwar einen Aufwärtstrend, die Gruppe der älteren Langzeitarbeitslosen scheint aber davon nicht zu profitieren. Um auch für die langzeitarbeitslosen Über-50-Jährigen neue Perspektiven zu schaffen, hat die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm die „Aktion 20.000“ angeregt.
Konkret sollen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen Arbeitsplätze für 20.000 über-50-jährige langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Das Geld dafür kommt vom Bund, die Aktion ist allerdings auf zwei Jahre begrenzt. Die Beschäftigungsaktion 20.000 soll im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland in einem Bezirk) starten und 200 Millionen Euro umfassen. Im Herbst 2018 werden die Pilotprojekte evaluiert und bei erfolgreicher Evaluierung weitere 200 Millionen Euro bis Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Die Pilotprojekte werden durch Coachingmaßnahmen begleitet, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus der geförderten Beschäftigung zu erleichtern.
Bestehende Arbeitsplätze nicht gefährdet
„Die Gemeinden sind fleißig, effizient und sparsam. Wir erfüllen die Vorgaben des Stabilitätspakts seit Jahren auf Punkt und Beistrich und bekommen aber gleichzeitig immer neue Aufgaben dazu. Jeder effiziente Kaufmann würde bei dieser Aufgabenlast ohne entsprechende Finanzierung priorisieren. Auch in den Gemeinden sind einige Sachen liegen geblieben, für die im Arbeitsalltag einfach keine Zeit mehr bleibt. Wenn uns jemand bei der Finanzierung hilft, sind wir daher gerne bereit, den Langzeitarbeitslosen eine sinnstiftende Beschäftigung zu geben“, erklärt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl. Wichtig ist: Durch die Aktion soll kein derzeitiger Mitarbeiter die Arbeit verlieren, sondern nur zusätzliche Plätze geschaffen werden. In der Praxis würden die zusätzlichen Arbeitskräfte zur Qualitäts- und Serviceverbesserung in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen beitragen.
Einsatzmöglichkeiten gibt es viele. So könnte beispielsweise jemand, der schon über entsprechende Qualifikationen verfügt, im Bereich der Grundstücksbewertung oder der Erstellung eines Baumkatasters eingesetzt werden. Auch Hilfsarbeiten beim Bauhof oder in den Altstoffsammelzentren sind denkbar. In der Pflege könnte man durch die Erweiterung des Services beispielsweise in der stundenweisen Betreuung oder bei der Essensausgabe noch mehr Dienstleistungen für den Bürger anbieten. Auch im Bereich des Freizeitteils ganztätiger Schulangebote könnte man die Langzeitarbeitslosen mit entsprechender Ausbildung einsetzen.
Begrenzung auf zwei Jahre schafft Probleme
„Wir haben das Problem, dass viele der kommunalen Tätigkeiten eine spezielle Ausbildung erfordern. Manche, wie die stundenweise Betreuung oder die Kindergartenhelfer können bereits mit kleinen Schulungen ausgeführt werden, andere wie die Nacherfassung von Daten für das Personenstandswesen brauchen mehr Ausbildung. Hier wird eine enge Kooperation mit dem AMS ganz wichtig werden“, betont Riedl.
Auch die Befristung der Förderung auf zwei Jahre sieht er kritisch: „Erstens kann man die Leute dann nicht einfach wieder entlassen und auch eine abrupte Einstellung der zusätzlich geschaffenen Services wird nicht ohne größere Aufregung über die Bühne gehen.“
„Dauerhafte Anstellung können sich Kommunen nicht leisten“
Einer automatischen Übernahme der 20.000 Arbeitsplätze nach Auslaufen der Förderung erteilt Riedl eine klare Absage: „Wir haben mit derzeit rund 73.000 Mitarbeiter/innen (ohne Wien) eine sehr schlanke Struktur. Das Spektrum reicht von der Verwaltung über den Kindergarten und die Schulwarte bis hin zu den Bauhofmitarbeitern. Eine Beschäftigung von 20.000 zusätzlichen Mitarbeitern ist finanziell nicht möglich.“ Er fordert auch, dass die Anstellung über einen übergeordneten Pool oder Trägerverein erfolgen soll: „Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter/innen dann leicht und unbürokratisch abgerufen werden können.“ Hinsichtlich der Abgrenzung zu den gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber sieht Riedl keine Probleme, da diese nur für wenige Stunden im Monat beschäftigt werden.
„Wir helfen gerne mit, um Langzeitarbeitslosen wieder eine neue Perspektive für den Arbeitsmarkt zu geben. Die Fragen der Finanzierung, der Anstellung und auch der Ausbildung müssen aber vorher geklärt werden, um auch nachhaltig wirksam zu sein“, warnt Riedl nun vor Schnellschüssen.