3.10.2017 – Lesen Die Basis für die Berechnung der Ertragsanteile, die auf den Einwohnerdaten zum Stichtag 31. Oktober 2016 beruht, ist da. Schauen Sie nach, welche Einwohnerzahlen für Ihre Gemeinde herangezogen werden!
Einmal im Jahr veröffentlicht die Statistik Austria die Bevölkerungszahl, die maßgeblich für die Berechnung der Erträge aus dem Finanzausgleich im darauffolgenden Jahr ist. Die Basis für die Zuteilung der Ertragsanteile im Finanzjahr 2018 ist somit der Bevölkerungsstand zum Stichtag des 31. Oktober 2016 unter Berücksichtigung von Gebietsstandsänderungen bis inkl. 1. Jänner 2017.
Die länderweise Bevölkerungsstatistik auf einen Blick
Kommunalnet.at stellt die komplette Liste mit den Bevölkerungszahlen aller Gemeinden als Download zur Verfügung.