Für Gemeinden in Grenzregionen bietet sich in vielen Bereichen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit an. Dabei stehen solchen Kooperationen aber oftmals rechtliche Vorschriften im Weg. Das Programm b-solutions unterstützt Gemeinden bei der Überwindung administrativer Hürden.
Das von EU-Kommission und dem Europäischen Verband der Grenzregionen geschaffene Programm „b-solutions“ hilft kooperationswilligen Grenzregionen auch 2019, Lösungsansätze für die Überwindung rechtlicher oder administrativer Hürden zu finden. Bewerben können sich Gemeinden, Euregios oder Verbünde der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Grenzenlose EU?
Die Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg sollte in der EU eigentlich kein Problem darstellen, es gibt bereits viele Beispiele, wo Gemeinden oder Regionen grenzüberschreitend kooperieren. Erfolgreiche Projekte finden sich oft im Gesundheitsbereich, bei Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, der Errichtung von Infrastruktur und vielen mehr. Leider werden sinnvolle Arten der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene mitunter durch nationales Recht oder Verwaltungsvorschriften behindert.
Hilfe bei der Umsetzung
Der nun wieder ausgeschriebene Aufruf für „b-solutions“ zielt auf grenzüberschreitende Projektideen ab, deren Umsetzung an rechtlichen oder administrativen Hürden scheitert. Die ausgewählten Projekte werden einer eingehenden Problemanalyse unterzogen und erhalten fundierte Rechtsauskunft über die mögliche Projektumsetzung und die dafür einzubeziehenden Stellen bzw. Behörden.
Bis 15. März bewerben
Gesucht werden Projekte in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit, Verkehr, Mehrsprachigkeit, institutionelle Zusammenarbeit, Informationsdienste, E-Government, Datensammlung und grenzüberschreitende Datenbanken. Interessierte Gemeinden können bis 15. März 2019 einen Antrag stellen, die Ergebnisse der ausgewählten Projekte werden veröffentlicht und können in ähnlichen Fällen als Vorbilder verwendet werden.