20.9.2017 – Der Ministerrat hat die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. Damit ist der Weg zu einer einjährigen Verlängerung der jetzigen Bestimmungen geebnet.
Lange haben es Bürgermeister/innen und Gemeindevertreter gefordert, am 14. September schickte Familienministerin Sophie Karmasin den Entwurf für eine 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze an Bundesländer und Gemeinden. Im Wesentlichen handelt es sich hier um eine Verlängerung der bisherigen Vereinbarung. Diese wurde im Ministerrat am 20. September 2017 beschlossen. Nach der Neuwahl im Oktober soll auch der Nationalrat die Vereinbarung absegnen. Die Verlängerung gilt vorerst nur bis August 2018. „Das ist für uns die Minimalvariante gewesen“, sagt Gemeindebund-Chef Alfred Riedl. „Eine längere Laufzeit wäre aus Gründen der Planungssicherheit gescheiter gewesen, aber immerhin steht nun der Ausbau nicht ab Jahresbeginn. Das ist besser als nichts.“
52,5 Millionen Euro bis Ende August 2018
Seit 2008 investierte der Bund 390 Millionen Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung, die Länder und Gemeinden durch den Kofinanzierungsanteil nochmal 235 Millionen Euro. Der angestrebte große Wurf ist mit diesem Entwurf nicht gelungen, aber Gemeinden erhalten zumindest für das kommende Jahr Planungssicherheit, denn die Mittel in Höhe von 52,5 Millionen Euro, die schon 2017 für den Ausbau bereitgestellt wurden, soll es auch 2018 geben. Länder (35%) und Gemeinden finanzieren diese Maßnahme mit.
„Die neue Vereinbarung gilt nur für das kommende Jahr, wir werden sehr intensiv darauf drängen, dass mit einer neuen Bundesregierung – wer auch immer sie bildet – so schnell wie möglich Verhandlungen aufgenommen werden, um zu einer dauerhaften Kofinanzierung zu kommen“, sagt Alfred Riedl. „Fest steht, dass wir den Ausbau finanziell nicht alleine bewältigen können.“
Ungelöste Fragen bleiben der nächsten Regierung
Der nun vorliegende Entwurf ist eine Fortschreibung der aktuellen Vereinbarung. Die einzigen Änderungen gibt es in Artikel 10: Bis 31. März 2018 ist eine Einigung bezüglich bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen in der elementaren Kinderbetreuung anzustreben. Außerdem soll sich die neue Regierung über die Fortführung der Kostenbeteiligung des Bundes für den weiteren Ausbau der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen und die Ausweitung des kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenbesuchs bis spätestens 31. August 2018 klar werden.
Zuteilung der Mittel nach aktuellen Kinderzahlen
Die Aufteilung des zweckgebundenen Bundeszuschusses auf die Länder erfolgt nach dem Anteil der unter sechsjährigen Kinder pro Bundesland zum Stichtag 1. Jänner 2017. Die Basis der Berechnung bildet die Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria.
Neue Vereinbarung soll ab Jänner 2018 gelten
Kann sich Karmasin mit den Ländern einigen, wird die Fortsetzung der 15a-Vereinbarung mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten. Sie soll aber nur bis Ende August 2018 Gültigkeit haben, da dann, wie in Artikel 10 der Vereinbarung avisiert, ein großes neues Paket verhandelt sein soll. Ob dann das zweite kostenlose Kindergartenjahr oder ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung kommen werden, ist daher noch ungewiss.