Auch wenn die Gemeinsamkeiten des Österreichischen Gemeindebundes mit dem Ressort von Vizekanzler Werner Kogler überschaubar sein mögen, kristallisierten sich beim intensiven Austausch anlässlich des Antrittsbesuches durchaus zentrale Anliegen und Gemeinsamkeiten heraus.
Die Antrittsbesuche bei neuen Regierungsmitgliedern nach Neuwahlen sind für den Gemeindebund mittlerweile zur Tradition geworden. „Es ist uns wichtig, die aktuellen Anliegen der Gemeinden mit den Bundesspitzen zu besprechen sowie den gegenseitigen Austausch und Kontakt zu intensivieren“, sagt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.
Nach Besuchen und Austauschgesprächen bei Bundesminister Karl Nehammer, Bundesministerin Karoline Edstadler, Bundesministerin Leonore Gewessler, Bundesministerin Susanne Raab und Bundesminister Heinz Faßmann fand diese Woche der offizielle Antrittsbesuch des Gemeindebundes bei Vizekanzler Werner Kogler statt. Bei grünem Tee wurden die Anliegen des Gemeindesbundes besprochen. Vizekanzler Werner Kogler zeigt als ehemaliger Gemeinderat großes Verständnis für die kommunalen Sorgen und Herausforderungen und bekannte sich gerne zu einer Zusammenarbeit.
Kompetenzentflechtung in den Schulen
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl skizzierte im Gespräch mit dem Vizekanzler vier konkrete Themen, die aus Sicht der Gemeinden eine gewichtige Rolle in den kommenden Wochen und Monaten spielen werden. Zu Beginn ging der Gemeindebund-Chef auf das Thema Bildung, konkret die Schulerhaltung ein. „Wir haben in den Gemeinden nach wie vor die absurde Situation, dass vier verschiedene Dienstgeber in den Pflichtschulen mitreden. Das muss im Sinne der Effizienz dringend geändert werden“, machte Riedl den Vizekanzler aufmerksam. Riedl plädierte für klare Kompetenzregelungen, indem er auf eine langjährige Forderung des Gemeindebundes aufmerksam machte, Ausgaben und Aufgaben in eine Hand zu legen.
In einem zweiten Thema informierte der Gemeindebund-Präsident den Vizekanzler über die derzeitige Ungerechtigkeit, dass der Gemeindebund im Vergleich zum Städtebund über keine 15a-Vertragsfähigkeit verfüge. „Bund, Länder und Städtebund sitzen am gemeinsamen Verhandlungstisch, die Gemeinden sind ausschließlich Zahler. Gerade in den großen Bereichen, wo die Gemeinden Finanzverantwortung haben, etwa in der Gesundheit, der Pflege und in der Kinderbetreuung wollen wir auch endlich 15a-Vertragspartner sein und am großen Verhandlungstisch mitentscheiden“, schildert Riedl seine Forderungen.
Übereinstimmung bei Grundsteuerreform und Pflege
Auf ein offenes Ohr stieß der Gemeindebund mit seiner Forderung, endlich die Reform der Grundsteuer anzugehen und diese auch als ausschließliche Gemeindeabgabe zu belassen. „Seit 40 Jahren ist in Sachen Einheitswerte nichts passiert. Unsere deutschen Nachbarn haben uns nun vorgezeigt, dass eine Reform möglich ist. Ich freue mich auch, dass Bürgermeister Georg Willi in der Frage der Grundsteuerreform Druck macht und damit den Gemeindebund unterstützt“, berichtet Riedl dem Vizekanzler von der „grünen“ Rückendeckung.
Verständnis zeigte Vizekanzler Werner Kogler auch für das für die Gemeinden so brennende Thema der Pflege. „Wir sind wirklich dankbar, dass die Pflege Priorität eins auf der Tagesordnung der Regierung hat. Wir würden uns allerdings auch wünschen, künftig in alle Gespräche diesbezüglich eingebunden zu werden“, bat der Gemeindebund-Chef den Vizekanzler um Unterstützung. Schließlich gehe es nicht nur darum, Effizienzpotenziale im Bereich der Pflege zu heben, sondern vor allem die langfristige Finanzierung zu lösen und richtige Maßnahmen hinsichtlich des steigenden Bedarfs zu setzen.
Gemeinden als Partner auf Augenhöhe
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl meinte: „In all unseren Gesprächen mit den Regierungsverantwortlichen zeigt sich, dass es wichtig ist, einerseits die Anliegen und aktuellen Herausforderungen der Gemeinden zu deponieren. Gleichzeitig tut es gut zu wissen, dass es viele Überschneidungen in den Arbeitsbereichen gibt und die Gemeinden mit ihren Themen durchaus willkommen sind. Schließlich sind es die Bürgermeister vor Ort in den Gemeinden, die die Beschlüsse auf Bundes- oder Landesebene auch erklären müssen.“