Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Antragsworkshop: Gemeindepartnerschaften

Da auf formale Richtigkeit höchster Wert gelegt wird, veranstaltet der Europe for Citizens Point Austria einen Workshop für die richtige Antragstellung für Gemeindepartnerschaften. Im Fokus stehen die Arbeit an den konkreten Projekten sowie die Klärung von offenen Fragen.

Termin: 17. Jänner 2019, zwischen 10.00 und 13.00 Uhr

Ort: Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Abteilung für Kunst und Kultur Bundeskanzleramt

Gemeindepartnerschaften dienen nicht nur dem Zusammenwachsen Europas, sondern sind auch eine große Bereicherung für betreffende Gemeinden – Abwechslung und Horizonterweiterungen steht für die Kommunen Europas im Zuge dieser Verbindungen im Vordergrund. Im Rahmen des Förderprogrammes „EU für Bürgerinnen und Bürger“ können Gemeinden um Zuschüsse ansuchen, welche bei der Realisierung der Partnerschaften helfen sollen.

Das Bewerbungsverfahren gestaltet sich oftmals nicht leicht – Genauigkeit steht hierbei im Vordergrund. Bereits Formalfehler können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Damit Gemeinden den Antrag korrekt ausfüllen, gibt es deshalb bereits im Jänner 2019 den ersten Workshop vom „Europe for Citizens Point Austria“ im Bundeskanzleramt, der eine Hilfestellung für korrekte Antragstellung bieten soll.

Der Workshop richtet sich an all jene, die aktuell an einem Antrag arbeiten und bis 1. Februar 2019 oder 1. März 2019 (Ende der aktuellen Einreichfristen) ein Projekt einreichen wollen. WICHTIG: Der Workshop dient zur Klärung von konkreten Fragen – Teilnahmebedingungen ist also das Vorliegen eines konkreten Konzepts im Rahmen des Programms.

Programmbereiche für die Einreichfristen am 1. Februar und 1. März 2019

Die Einreichfrist bis 1. Februar 2019 gilt für den Programmbereich 1 – Europäisches Geschichtsbewusstsein und den Programmbereich 2.1 – Städtepartnerschaften.

Die am 1. März endende Frist gilt für den Programmbereich 2.2 – Netze von Städtepartnerschaften. Richtige Planung wird also vorausgesetzt!

Weitere Informationen zu den konkreten Anforderungen des Förderprogramms entnehmen sie bitte der Homepage der EACEA und auf www.europagestalten.at

In dem dreistündigen Workshop werden den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geboten, weitere Informationen über das Förderprogramm und die Antragstellung zu bekommen. Darüber hinaus können aufgetretene Fragen schnell und einfach gelöst werden.

Anmeldung

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, es wird um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 15. Jänner 2019 gebeten. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite europagestalten.at.

Wichtig: Bereits bei der Anmeldung gilt es, sein Projekt in den Grundzügen vorzustellen!

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an:

EUROPE FOR CITIZENS POINT AUSTRIA
Bundeskanzleramt Österreich
Sektion II: Kunst und Kultur
Stefanie Brunmayr, BA BA
Telefon: +43 1 531 15-20 36 84
E-Mail: stefanie.brunmayr@bka.gv.at
www.europagestalten.at

©Gemeindebund