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Anmeldefrist für Sommerschule bis 20. April verlängert!

Die Anmeldungfrist für die Sommerschule 2021 wurde bis 20. April verlängert. Mit der Sommerschule wird ein Erfolgsprojekt fortgeführt. Heuer findet sie vom 23.08. bis 03.09.2021 (Burgenland, Niederösterreich und Wien) bzw. 30.08. bis 10.09.2021 (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) statt.

Mit einer Anmeldung wird die Teilnahme verpflichtend. Kinder, die trotz Anmeldung dann nicht erscheinen, brauchen wie während des regulären Schuljahrs also einen Entschuldigungsgrund. Benotet werden die Schüler nicht, ihre Teilnahme fließt aber im Schuljahr 2021/22 in die Bewertung der Mitarbeit ein.

Ergänzungsunterricht wurde fleißig genutzt

Bei der Sommerschule wird es sich, wie schon im vergangenen Jahr, um einen Ergänzungsunterricht handeln. Sie stellt somit für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler einen Schulbesuch dar. Unterrichtet wird jeweils vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr an ausgewählten Standorten – welche das sind, erfahren die Eltern der angemeldeten Kinder per Mail. Im Jahr 2020 haben rund 22.500 Schülerinnen und Schüler die Sommerschule bundesweit an 549 Standorten im August und September besucht.

Schulerhalter werden um Unterstützung gebeten

Auch heuer werden Städte und Gemeinden wieder gefragt sein, in ihrer Funktion als Schulerhalter das Projekt Sommerschule zu unterstützen und das Schulgebäude sowie die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Bildungsminister Heinz Faßmann betonte bereits: “Gerade in dieser schwierigen Zeit halten wir zusätzliche Förderangebote für wichtig, um Bildungslücken zu schließen, Eltern beim Home-Schooling zu entlasten und mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen.”