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Regierung gibt grünes Licht für nächste kontrollierte Öffnung

Am Dienstag präsentierte die Regierung die nächsten Schritte zur Lockerung der Corona-Maßnahmen. Die wichtigsten Neuerungen: Die Ausgangsbeschränkungen laufen mit 30. April aus, Versammlungen bis zehn Personen sind erlaubt, Gastronomiebetriebe dürfen ab 15. Mai öffnen, Hotels folgen ab 29. Mai. Auch Begräbnisse mit 30 Personen dürfen stattfinden. Für alle Lockerungen gilt weiterhin: Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen bleibt aufrecht.

Nach der Evaluierung der Osterwoche und der ersten Lockerungsmaßnahmen gibt die Regierung am Dienstag grünes Licht für die nächste kontrollierte Öffnung.
Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Ausgangsbeschränkungen:

  • Die Ausgangsbeschränkung läuft mit 30. April aus
  • Ab 1. Mai bis Ende Juni können Bürger wieder ausgehen
  • Auch Versammlungen mit bis zu zehn Personen sind erlaubt
  • Demonstrationen sollen unter bestimmten Parametern erlaubt werden
  • Es gilt weiterhin der Mindestabstand und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum

Gastronomie:

  • Gastronomiebetriebe dürfen ab 15. Mai von 6 bis 23 Uhr öffnen
  • Pro Tisch dürfen vier Erwachsene plus Kinder platznehmen
  • Ein Meter Abstand zwischen Gästegruppen und Tischen notwendig
  • Abstandsregel gilt nicht für Gäste, die zusammen an einem Tisch sitzen
  • Keine freie Platzwahl, sondern Zuteilung, Reservierung empfohlen
  • Keine Gruppenreservierung
  • Mitarbeiter müssen im Service Mund-Nasen-Schutz tragen, in Küche und Lager jedoch nicht
  • Ein Handbuch zur Öffnung und zum Schutz ergeht vom Bundesministerium an Wirte und Hoteliers

Hotels und Beherbergungsbetriebe:

  • Öffnung ab 29. Mai

Veranstaltungen:

  • Begräbnisse dürfen mit bis zu 30 Personen abgehalten werden

Sehenswürdigkeiten, Freizeitanlagen

  • Dürfen mit 29. Mai wieder öffnen
  • Outdoor-Tierparks ab 15. Mai geöffnet

Unterstützung für Unternehmen:

  • Der Härtefallfonds der zweiten Phase wird um drei Monate bis zum 15. September erweitert
  • Neu: auch Jungunternehmer aus den Jahren 2018 und 2019 sind anspruchsberechtigt
  • Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat
  • Unterstützung durch Familienförderung und Unternehmerförderung möglich
  • Abstandsregel in Geschäften wird von 20 Quadratmeter pro Kunde auf zehn Quadratmeter pro Kunde reduziert

Bei der Präsentation der Lockerungsmaßnahmen betont die Bundesregierung beständig, dass alle Lockerungen nur vor dem Hintergrund der Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen möglich sind. Zudem wird an Eigenverantwortung und Selbstschutz appelliert. Im Zwei-Wochen-Rhythmus werden die Lockerungen evaluiert und neu bewertet. Geht es mit der Entwicklung zur Eindämmung der Pandemie weiterhin so gut weiter, werden neue Lockerungsschritte folgen.

Sotiria Peischl, MA

Sotiria Peischl, MA

Pressereferentin, Chefredakteurin Kommunalnet.at | sotiria.peischl@gemeindebund.gv.at
(v.l.n.r.) Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Innenminister Karl Nehammer, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ©BKA/Andy Wenzel