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Zehn Euro Kostenersatz pro innerbetrieblichem Corona-Test

Ab 15. Februar wird es einen Kostenersatz für innerbetriebliche Tests auf das Coronavirus geben. Das kündigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck  gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober an. Pro durchgeführtem Antigentest wird es einen Zuschuss von zehn Euro geben, der im Nachhinein zu verrechnen ist. Unternehmen, die innerbetriebliche Tests anbieten, können sich dafür ab kommendem Montag bei der Wirtschaftskammer registrieren.

Voraussetzung ist ein Unternehmenssitz in Österreich, die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Als Nachweis reicht die Rechnung sowie eine Bestätigung des Betriebsarztes bzw. des beigezogenen Arztes oder Apothekers. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern sind dazu angehalten, die Tests gleich in die AGES-Datenbank einzutragen. Grundsätzlich wird jeder Betrieb eine schriftliche Bestätigung ausstellen, stellte Schramböck fest.

Wie die Ressortchefin betonte, sollen die behördlich zugelassenen Antigentests nicht nur Mitarbeiter der Unternehmen, sondern auch deren Angehörige und die Bürger in den jeweiligen Gemeinden in Anspruch nehmen können. Interessierte Firmen können sich bereits ab kommendem Montag unter anmelden.

Schramböck bezeichnete das innerbetriebliche Testen als “Brücke hin zum Impfen”. Das Instrument diene gleichermaßen der Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Wirtschaftsstandort Österreich. Gesundheitsminister Rudolf Anschober zeigte sich erfreut, dass Betriebe nun “als Testcenter in Regionen” fungieren könnten.

Genugtuung gibt es auch bei Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. “Wir sind im Kampf gegen die Pandemie und auf dem Weg zu einer nachhaltigen Öffnung einen wichtigen Schritt weitergekommen, denn jeder Test mehr bedeutet mehr Sicherheit und mehr Freiheit”, so Kammerchef Harald Mahrer. Und IV-Präsident Georg Knill ergänzte: “Eine kluge Teststrategie ist der richtige Ansatz, um die Ausbreitung der Infektionen nachhaltig

(Quelle: APA)

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