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Whistleblower: Edward Snowden und die Gemeinden

Edward Snowden, dieser Name steht seit einigen Jahren als Synonym für „Whistleblower“ – also Menschen die als Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker fungieren und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen. Nebenwirkungen: Snowden lebt seit der Enthüllungen über die weltweiten Spionage- und Überwachungspraktiken von Geheimdiensten im Jahr 2013 in Russland, weil er von den USA strafrechtlich verfolgt wird.

Gegen Korruption, Datenmissbrauch, Strafrechtsverletzungen

Dabei sollte das whistleblowing (auf Deutsch mit „verpfeifen“ umschrieben) anonym und sanktionsfrei sein. Typischerweise werden Missstände oder Straftaten wie Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt, bekannt gegeben. Oft ist der Hinweisgeber mitten im Geschehen und kann seine (moralischen) Probleme wegen bevorstehendem Mobbing oder gar angedrohter Kündigung nicht äußern.

Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, in Behörden und in Wirtschaftsunternehmen. Bekannte Whistleblower wie Edward Snowden oder Julian Assange genießen in Teilen der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen, weil sie für Transparenz sorgen und sich als Informanten selbst in Gefahr begeben, selbst strafbar machen oder anderweitige gravierende Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Arbeit riskieren.

Ab Dezember 2021 auch für Gemeinden relevant

Was hat whistleblowing mit Gemeinden zu tun ? Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, ist bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Ziel dieser Richtlinie ist eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in bestimmten Bereichen durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, die ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

In Artikel 8 werden die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung verpflichtet, dass juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und für Folgemaßnahmen einrichten; sofern nach nationalem Recht vorgesehen, nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Sozialpartnern. Das betrifft Betriebe über 50 Arbeitnehmer und auch Gemeinden, wobei die Mitgliedstaaten Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern oder weniger als 50 Arbeitnehmern ausnehmen können.

Anonyme Meldekanäle auch für Gemeinden

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass interne Meldekanäle entsprechend dem nationalen Recht von Gemeinden gemeinsam oder von gemeinsamen Behördendiensten betrieben werden können, sofern die geteilten internen Meldekanäle von den einschlägigen externen Meldekanälen getrennt und gegenüber diesen autonom sind.

So weit, so komplex. Noch gelten die Regeln, die bis 17. Dezember 2021 umzusetzen sind, nur für Verstöße gegen EU-Recht. Eine bei Transparency International eingesetzte Arbeitsgruppe fordert die Regierung bereits auf, auch alle anderen Verstöße gegen österreichisches Straf- und Kartellrecht “meldefähig” zu machen.

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bietet den Bürgerinnen und Bürgern bereits seit 2013 ein Whistleblower-System im Internet an. ©BMJ

Die ersten Webportale sind schon online

Bereits vor Jahren reagiert haben große Organisationen wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=1at21&c=-1&language=ger) , die Stadt Wien die sich des gleichen Systems bedient (https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=YexZ5r&c=-1&language=ger) oder private Firmen wie die Greiner AG aus Kremsmünster (https://www.tell-greiner.com/). Hier stehen Kanäle im Internet zur Verfügung, die absolute Anonymität gewährleisten. Es geht in erster Linie um den Verhaltenskodex und um die Aufklärung von Straftaten.

Fazit:

Webbasierte Whistleblower-Systeme kommen auf die Gemeinden zu. Große Städte sollten sich mit dem Thema „Compliance Management System inklusive Hinweisgebersystem“ dringend beschäftigen, Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Entwicklung beobachten. Wirklich interessant wird es, wenn schon bald die österreichische Umsetzungsverordnung vorliegt und den genauen Umfang definiert.

Übrigens sieht sogar z.B. das österreichische Anti-Doping-Gesetz 2021 als Maßnahme für Dopingprävention unter anderem ein Hinweisgebersystem vor. Transparency International fordert nicht zu Unrecht ein einziges Gesetz für die Umsetzung von Maßnahmen in allen Rechtsbereichen.

R. HAIDER

Zum Autor: Mag. (FH) Reinhard Haider ist E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes. Dieser Artikel ist in der Oberösterreichischen Gemeindezeitung des OÖ Gemeindebundes erschienen.