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Wer zahlt für die Bekämpfung von Waldbränden

Längere Trockenperioden und Hitzewellen erhöhen auch hierzulande das Risiko von Waldbränden. Vielen dürften noch die Bilder von den schweren Bränden im Rax-Schneeberg-Gebiet im Jahr 2021 in Erinnerung sein. Fast zwei Wochen kämpften die Feuerwehren gegen die Flammen. Damals wurden fast 115 Hektar Wald teilweise oder ganz vernichtet.

Selten nehmen Waldbrände eine solche Dimension an, doch die Zahl der Waldbrände ist im Steigen. Laut dem Aktionsprogramm Waldbrand des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gibt es in Österreich im Schnitt rund 200 Waldbrände pro Jahr. Mit dem Klimawandel wird die Waldbrandgefahr in Österreich in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Die Feuerwehren werden daher bei der Waldbrandbekämpfung weiterhin gefordert sein. Darum muss es ein Selbstverständnis sein, dass den Feuerwehren die Kosten für die Waldbrand­bekämpfung ersetzt werden.

Bund hat zu zahlen

Wer diese Kosten zu tragen hat, ist nach der Rechtslage unstrittig. Nachdem die Kompetenz „Forstwesen“ gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 10 Bundes-
Verfassungsgesetz dem Bund zugewiesen ist, ist es auch er, der die mit einer Waldbrandbekämpfung entstandenen Kosten gemäß § 2 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 zu ersetzen hat (vgl. auch VfSlg. 19.446/2011). In Ausführungsgesetzen treffen die Landesgesetzgeber aufgrund der Ermächtigungskompetenz in Art. 10 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz nähere Regelungen zur Kostentragung.

Neuregelung für Kostenersatz geplant

Nach einem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Forstgesetzes 1975 soll der Kostenersatz für Waldbrände auf neue Beine gestellt werden. Der im Sommer zur Begutachtung gestandene Entwurf sieht zwei Neuerungen vor.

  1. Anstelle der bisherigen landesgesetzlichen Ausführungsregelungen soll der Kostenersatz künftig bundesweit einheitlich geregelt werden.
  2. Die Einführung eines Pauschaltarifsystems. Demnach sollen die Kosten für Waldbrände mit einer Brandfläche unter 30 Hektar künftig mit einem Pauschalsatz erstattet werden. Mit dem Pauschalsatz sollen die Kosten aller bei der Brandbekämpfung eingesetzten Feuerwehren abgegolten sein. Dieses anhand von Daten der Waldbranddatenbank der Universität für Bodenkultur und der Tarifordnung des Bundesfeuerwehrverbandes entwickelte System klassifiziert das Brandereignis nach der Größe der Brandfläche sowie der Art und der Dauer der Waldbrandbekämpfung. Der Entwurf unterscheidet zwischen Klein- (unter 0,3 Hektar), Mittel- (0,3 bis 3 Hektar) und Großbränden (mehr als 3 Hektar, jedoch weniger als 30 Hektar). Hinsichtlich der Art der Brandbekämpfung wird zwischen normaler Brandbekämpfung (in flachem, gut erschlossenem Gelände) und erschwerter Brandbekämpfung (in unwegsamem, alpinem Schutzwaldgelände mit schwieriger Wasserversorgung und Hangneigung über 30 Grad) unterschieden.

 

Bei der Dauer unterscheidet der Entwurf zwischen Brandbekämpfungen bis zu 30 Stunden, solchen über 30 Stunden und solchen über 54 Stunden. Die jeweiligen Pauschalsätze sind vom Landwirtschaftsminister in einer eigenen Verordnung, der Waldbrand-Pauschaltarifverordnung, festzulegen. Das Pauschaltarifsystem soll nach dem Entwurf nur bei Waldbränden mit einer Brandfläche bis 30 Hektar zur Anwendung gelangen. Bei Waldbränden mit einer größeren Brandfläche werden (weiterhin) die konkret entstandenen Kosten abgerechnet und ersetzt.

Abwicklung des Kostenersatzes soll einfacher werden

Gegenüber einer Abrechnung anhand der angelaufenen Kosten soll das Pauschalsystem eine unkomplizierte und unbürokratische Abwicklung des Kostenersatzes ermöglichen. Durch den Verzicht auf eine Abrechnung soll mittels der bekannt gegebenen Angaben zur Größe der Brandfläche sowie der Art und Dauer der Waldbrandbekämpfung ohne großen Verwaltungsaufwand der Pauschalbetrag bestimmt und den Feuerwehren bzw. Gemeinden rasch ausgezahlt werden können. Das Pauschaltarifsystem soll somit für die Feuerwehren und Gemeinden eine raschere und einfachere Abwicklung im Kostenersatzverfahren bieten.

Feuerwehren und Gemeinden dürfen nicht auf Kosten sitzenbleiben

Das gegenständliche legistische Bestreben für eine vereinfachte und beschleunigte Abwicklung des Kostenersatzes bei Waldbränden ist jedenfalls zu begrüßen. Die Pauschalsätze müssen jedoch so gewählt sein, dass die Feuerwehren bzw. letzten Endes die Gemeinden nicht auf ihren Kosten für die Waldbrandbekämpfung sitzen bleiben.

Wie eingangs festgehalten, sind die mit der Waldbrandbekämpfung entstandenen Kosten vom Bund zu ersetzen. Daran darf eine Neuregelung des Kostenersatzes durch die Einführung eines Pauschaltarifsystems nichts ändern.

Der Bundesgesetzgeber hat deshalb darauf zu achten, dass es nicht zu einer unzulässigen Verschiebung der Kosten auf die Gemeinden kommt. Dabei wird nicht verkannt, dass es einem solchen System immanent ist, dass mit einem Pauschalsatz im einen Brandfall mehr als die angelaufenen Kosten ersetzt werden, während in einem anderen Brandfall der Pauschalsatz die Kosten nicht vollständig abdeckt. Dennoch braucht es Pauschalsätze, die die wesentlichen Kostenanteile eines Brandfalls berücksichtigen und abgelten. Und hier liegt noch die Schwachstelle des Vorhabens.

Geplante Pauschalsätze sind zu niedrig

So enthält die ebenfalls in Begutachtung gegangene Waldbrand-Pauschaltarifverordnung deutlich zu niedrig bemessene Pauschalsätze.

Beispielsweise beträgt der Pauschalbetrag für einen normalen Kleinbrand 1.000 Euro bzw. für einen erschwerten Kleinbrand 2.000 Euro – gleich ob das Brandereignis weniger als 30 Stunden oder über 54 Stunden dauert. Ein Kostenersatz in einer solchen Höhe ist bei Weitem nicht angemessen. Besonders in gebirgigen Gebieten können bereits auch kleine Brände erhebliche Komplikationen und Aufwendungen verursachen, deren Kosten mit den angeführten Pauschalsätzen bei Weitem nicht gedeckt wären.

Der Österreichische Gemeindebund forderte daher im Begutachtungsverfahren eine deutliche Anhebung der Pauschalbeträge sowie deren regelmäßige Valorisierung zur Anpassung dieser an die Inflation. Bei der Neuausrichtung des Kostenersatzes sollte der Bund nicht aus den Augen verlieren, dass es bei der Waldbrand­bekämpfung um die Sicherheit der Allgemeinheit geht. Die Feuerwehren leisten mit ihrem unermüdlichen Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag. Es wäre ein falsches Signal, den nicht ungefährlichen Einsatz der Feuerwehren nicht angemessen zu honorieren.

dr mathias pichler rund

 

Über den Autor: Dr. Mathias Pichler ist Fachreferent in der Abteilung Recht & Inter­nationales des Österreichischen Gemeindebundes.

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