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Was bringt eine Leerstandsabgabe?

In Innsbruck ist fast jede zehnte Wohnung unbewohnt, wie eine Erhebung der Stadt zeigt. Und das, obwohl die Nachfrage nach Wohnraum so hoch ist wie nie. Das spiegelt sich in den Wohnungspreisen wider. Das teuerste Bundesland ist Salzburg mit einer durchschnittlichen Miete von 9,90 Euro pro Quadratmeter (inklusive Betriebskosten). Angesichts dieser Zahlen ist die Debatte um die Leerstandsabgabe wieder aufgeflammt.

Tirol, Salzburg und Wien fordern Leerstandsabgabe

Zur Erhebung des Leerstands in Innsbruck meint Bürgermeister Georg Willi: „Die neuen Daten zeigen, dass der Anteil unbewohnter Wohnungen deutlich höher ist, als bisher angenommen. Fast jede zehnte Wohnung steht leer, was die Wohnungspreise aufgrund der Verknappung des Angebotes in die Höhe treibt. Umso dringlicher muss das Land Tirol endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leerstandsabgabe schaffen“. Er bekräftigt damit die Forderung der Stadt Innsbruck. Ziel der Abgabe ist es, leere Wohnungen auf den Markt zu bringen und diesen zu entspannen.

Die Forderung nach einer Leerstandsabgabe ist nicht neu: In Salzburg soll noch heuer eine solche Regelung beschlossen werden. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung sollen dort künftig 1.000 Euro pro Jahr anfallen – eine symbolische Summe. Auch in Wien und Tirol diskutiert man seit längerer Zeit eine strengere Lenkung des Wohnungsmarktes. Was fehlt, ist eine bundesweite Erhebung des Leerstands, eine rechtliche Grundlage und die Entscheidung, wo die Kompetenz liegt – beim Bund oder bei den Ländern?

Wer darf Gebühren einheben und wie viel?

Der Rechtsanwalt und Universitätsdozent Thomas Walzel von Wiesentreu hat im Auftrag des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck analysiert, in wessen Kompetenz die Erhebung von Leerständen sowie die Einhebung einer allfälligen Abgabe liegen.

Das Ergebnis: Dem Landesgesetzgeber komme „im Rahmen des ihm (…) zustehenden Abgabenerfindungsrechts auch die Zuständigkeit zur Erlassung eines Leerstand-Abgabengesetzes zu“, heißt es in dem Gutachten. Eine solche Abgabe sei im öffentlichen Interesse und stelle nur einen minimal invasiven Eingriff des Datenschutzes dar, so das Gutachten. Überschreiten würden die Länder ihre Kompetenz, wenn die Abgabe eine solche „Intensität entwickelt, dass sie den Abgabepflichtigen wirtschaftlich zu einem bestimmten Verhalten geradezu zwingt“. Heißt: Die „Lenkung des Wohnungsmarkts“ via Abgabe ist Bundessache.

Was bedeutet das für kleinere Gemeinden?

Auch kleineren Gemeinden würden von der Leerstandsabgabe profitieren. Vor allem in Ballungsräumen sind die Grundstücks- und Wohnungspreise aufgrund der Verknappung aktuell auf einem Allzeithoch. Die Leerstandsabgabe sollte im Idealfall leerstehende Wohnungen wieder in den Markt zurückführen und dadurch die angespannte Lage lindern.

„In Ballungsräumen kann man die Leerstandsabgabe durchaus diskutieren, in ländlichen Regionen sehe ich den Erfolg der Leerstandsabgabe eher nicht“, so Günther Mitterer, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes. Auch der Tiroler Gemeindeverband  steht der Einführung einer solchen Abgabe positiv gegenüber, wobei an den gesetzlichen Rahmenbedingungen noch gefeilt werden müsse.

Wie sich die Leerstandsabgabe – die eine Landesabgabe wäre – finanziell auf die Gemeinden auswirken würde, ist nicht klar, doch sie eignet sich in jedem Fall als zusätzliches Instrument, um die Verbauung, Nutzung sowie Bepreisung von Wohnraum zu steuern. Letztendlich sind leerstehende Wohnungen und Gebäude für Gemeinden auch mit einem gewissen Erhaltungsaufwand verbunden – vor allem, wenn existierender Wohnraum ungenützt bleibt.

Eva Schubert

Eva Schubert