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Was ist der Finanzausgleich und wie funktioniert er?

Gemeindefinanzen und VRV 2015

Über den Finanzausgleich (FAG) werden jene Steuereinnahmen, die der Bund einhebt, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Dabei geht es um rund 85 Milliarden Euro pro Jahr, von denen die Gemeinden in der Regel 11,883 % erhalten, die so genannten “Ertragsanteile”. Die Bundesländer, die ja selbst überhaupt keine Steuern einheben, bekommen ungefähr den doppelten Prozentsatz. Der Finanzausgleich ist eine Vereinbarung, die einvernehmlich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verhandelt und beschlossen werden muss. Das geschieht alle vier bis sechs Jahre.

Bei den Gemeinden (ohne Wien) lagen die Einnahmen aus dem Finanzausgleich im Jahr 2013 bei rund 6,1 Mrd. Euro, das ist ungefähr ein Drittel der Gemeindebudgets insgesamt. Die anderen zwei Drittel nehmen die Gemeinden aus eigenen Steuern (Kommunalsteuer, Grundsteuer) sowie über Gebühren, Abgaben und Dienstleistungen ein.

Mit Abschluss eines Finanzausgleichs werden naturgemäß auch die Aufgaben vereinbart, die jede Ebene zu übernehmen und zu finanzieren hat. Kommen im Laufe einer FAG-Periode neue Aufgaben dazu, dann muss über deren Finanzierung gesondert verhandelt werden, oft endet das im Abschluß von 15a-Verträgen zwischen Bundesländern und Bund. Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung etwa war so ein Fall. Hier hat der Bund den Ausbau forciert und beschlossen und abseits des Finanzausgleichs dafür auch Mittel bereitgestellt.

Grundsätzlich werden die Finanzmittel “pro Einwohner” an die Gemeinden ausbezahlt. Je mehr hauptwohnsitzgemeldete Einwohner eine Gemeinde hat, umso mehr Geld bekommt sie. Darüber hinaus besteht immer noch der so genannte “abgestufte Bevölkerungsschlüssel”, über den Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 10.000 Menschen auch mehr Geld pro Einwohner bekommen. Eine Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern bekommt beispielsweise den 2,3 fachen Betrag pro Kopf. Diese Regelung stammt im Grundsatz noch aus der Nachkriegszeit, als die größeren Städte deutlich größere Kriegsschäden zu verkraften hatten und mehr Geld für den Wiederaufbau benötigt haben. Heute wird vielfach mit den “überörtlichen Aufgaben” der großten Städte argumentiert, dieser Sichtweise kann sich der Gemeindebund nicht anschließen, weil auch Landgemeinden Aufgaben und Bedürfnisse haben, die in großen Städten nicht vorhanden bzw. billiger sind. Am Land sind etwa deutlich mehr Straßen notwendig, auch die Versorgungsleitungen von Wasser oder Kanal sind länger, aufwändiger und daher teurer. Der Gemeindebund fordert daher seit Jahren eine Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels, damit jeder Einwohner Österreichs gleich viel wert ist.

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