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Richtlinien für Finanzgeschäfte der Gemeinden

Gemeindefinanzen und VRV 2015

Über den Finanzausgleich (FAG) werden jene Steuereinnahmen, die der Bund einhebt, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Dabei geht es um rund 85 Milliarden Euro pro Jahr, von denen die Gemeinden in der Regel 11,883 % erhalten, die so genannten “Ertragsanteile”. Die Bundesländer, die ja selbst überhaupt keine Steuern einheben, bekommen ungefähr den doppelten Prozentsatz. Der Finanzausgleich ist eine Vereinbarung, die einvernehmlich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verhandelt und beschlossen werden muss. Das geschieht alle vier bis sechs Jahre.

Richtlinie für Finanzgeschäfte