Viel Kritik erhielt die von der EU-Kommission geplante Trinkwasserrichtlinie, die die Kontrollen und damit am Ende auch die Kosten für Wasser deutlich erhöht hätte. Nun konnte im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments ein erster Teilerfolg erzielt werden.
Österreich ist stolz auf die Qualität des Trinkwassers. Weil uns unser Wasser wichtig ist, werden Vorschläge der EU-Kommission zum Thema Wasser in Österreich oft auch besonders emotional diskutiert. Zuletzt geschah dies bei der Trinkwasserrichtlinie. Im Europäischen Parlament konnte nun auch dank der österreichischen Abgeordneten einige Erleichterungen erreicht werden.
Häufige Qualitätskontrollen befürchtet
Einer der Hauptkritikpunkte war bisher, dass der Entwurf deutlich mehr Qualitätskontrollen (zehn jährlich) vorsah. Befürchtet wurde eine Explosion der Kosten ohne jede Verbesserung in der Qualität. Für kleine Wasserversorger, von denen es in Österreich besonders viele gibt, reicht die einmalige Qualitäts-Kontrolle pro Jahr voll und ganz aus, waren sich die zuständigen Politiker sicher.
In der Abstimmung im zuständigen Ausschuss des Europa-Parlaments ist es gelungen, festzuschreiben, dass „kleine Wasserversorger“ zwei Mal pro Jahr Qualitäts-Kontrollen vornehmen müssten. Das ist eine wesentliche Verbesserung. Die Behandlung im Plenum des Europa-Parlaments steht noch aus.
Subsidiarität kommt bei Grenzwerten zum Tragen
Für die Einstufung der Verträglichkeit von Trinkwasser sind Richtwerte relevant, die Korridore ermöglichen, in denen nicht Alarm geschlagen werden muss. Wenn zu oft Alarm geschlagen wird, wird dieser schon bald nicht ernst genommen. Der Kommissions-Entwurf hatte statt Richtwerten Grenzwerte vorgesehen. Das hätte zu vielen unangebrachten Warnungen geführt.
Der zuständige Ausschuss des Europa-Parlaments hat nun beschlossen, dass es die vor Ort zuständige Behörde ist, die einstuft, ob ein Messergebnis eine Gesundheitsgefährdung bedeutet und daher Maßnahmen zu ergreifen sind. Damit wird auch dem Prinzip der Subsidiarität, das zu den Grundfesten der Europäischen Union gehört, berücksichtigt.
Mehr Eigenständigkeit bei Kosten für Wasser in der Gastronomie
Der Kommissions-Entwurf hatte auch die Förderung der gratis Abgabe von Trinkwasser in der Gastronomie vorgesehen. Im vom zuständigen Ausschuss des Europa-Parlaments angenommenen Kompromiss-Antrag ist nun die Rede von einer „kleinen Dienstleistungsgebühr“, die eingehoben werden könne.
Subsidiaritätsprinzip verankert
Generell ist es durch den Beschluss der Anträge im zuständigen Ausschuss des Europa-Parlaments gelungen, gegenüber dem Kommissions-Entwurf ausdrücklich das Prinzip der Subsidiarität sowie die Freiheit zur Eigenverantwortung für die regionale und lokale Ebene zu verankern, und zwar mit den Formulierungen „…unter der Achtung des Grundsatzes der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ und „berücksichtigen dabei die lokalen und regionalen Perspektiven und die Gegebenheiten für die Wasserverteilung“.
Erster Teilerfolg
Auf diesen ersten Erfolg im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) muss nun noch eine entsprechende Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments folgen. Mit diesem Abstimmungsergebnis starten im Oktober die finalen Gespräche der Triolog-Verhandlungen zwischen Europa-Parlament, Rat und Kommission.
Riedl: „Unnötige Kontrollen vermeiden“
Der Österreichische Gemeindebund unterstützt die wesentlichen Zielsetzungen der Trinkwasserrichtlinie, Sicherung der Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch, Gewährleistung des Zugangs zu sauberem und gesundem Trinkwasser, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit. „Wir sollten uns allerdings auf die wesentlichen und wichtigsten Inhalte stützen und unnötige Kontrollen, Bürokratie und Kosten vermeiden“, sagt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.