Der Sonderaufruf “Ukraine” zur Einreichung von Projektvorschlägen betreffend Integrationsmaßnahmen für Vertriebene aus der Ukraine im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist gestartet.
Förderansuchen können von privaten sowie öffentlichen Organisationen, jedoch nicht von Einzel-/Privatpersonen, gestellt werden.
Sie können nun bis Donnerstag, 02. Juni 2022 um 14 Uhr (MESZ) Ihre Projektvorschläge dem Bundeskanzleramt, Sektion II, Abteilung II/3 Förderungen Integration übermitteln.
Einreichung
Alle Projektvorschläge sind vollständig und ausschließlich per E-Mail an das folgende E-Mail-Postfach zu senden:
Insgesamt sind folgende Dokumente ausschließlich elektronisch im angegebenen Dateiformat und fristgerecht per E-Mail vorzulegen:
- Antragsformular
- Scan des unterschriebenen Deckblatts des Antragsformulars (im PDF-Format)
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
- Zeitplan (als eigenes, gesondertes Dokument)
- Vereinsstatuten sowie aktueller Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug oder entsprechende Dokumente
Für Fragen steht die Mail-Adresse foerderungen.integration@bka.gv.at zur Verfügung!