Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Millionen Euro gespannt. Die bisherige Förderhöhe war auf 2 Millionen Euro pro Veranstalter begrenzt. Nun wird die Förderung für große Veranstaltungen auf bis zu 10 Millionen Euro erhöht.
Ursprünglich war der Schutzschirm auf eine Million Euro pro Veranstalter begrenzt. Eine erste Erhöhung auf 2 Millionen Euro pro Veranstalter erfolgte am 31. März 2021.
Anträge können noch bis Anfang Dezember 2021 bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) eingebracht werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 90 % der förderbaren Kosten. Dieser wird ausbezahlt, wenn die Veranstaltung Covid-19 bedingt abgesagt wird oder nur eingeschränkt stattfinden kann.
Insgesamt sind bislang rund 720 Anträge bei der ÖHT eingegangen. Das bisher genehmigte Zuschussvolumen beträgt rund 100 Millionen Euro.
Spitzenreiter bei den Förderungsanträgen sind kulturelle Veranstaltungen gefolgt von Kongressen, Sport- und Business-to-Consumer-Veranstaltungen.
NEU Schutzschirm II
- Damit auch große und besonders wertschöpfungswirksame Veranstaltungen unterstützt werden können, wurde der Schutzschirm II entwickelt.
- Dabei handelt es sich um eine Haftung für bis zu 80 % des nachgewiesenen finanziellen Nachteils.
- Die maximale Haftungssumme beträgt dabei 10 Millionen Euro pro Veranstalter.
- Der Schutzschirm II kann in Kürze bei der ÖHT beantragt werden.
- Die Beantragung wird bis Ende Oktober 2021 möglich sein.
- Wie beim Schutzschirm I können Veranstaltungen, die bis Ende 2022 stattfinden, eingereicht werden.
(Quelle: KOMMUNAL)