Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Schulsportinfrastruktur in den Ferien

Die Coronakrise und der dadurch ausgelöste Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen erhöht das Bedürfnis, die Sportinfrastrukturen der Schulen auch in den Sommermonaten für Vereine zur Verfügung zu stellen.

Kinder und Jugendliche hatten in der Coronakrise besonders darunter zu leiden, dass der Zugang zu regelmäßigem Unterricht in der Schule und damit auch die Möglichkeit zu gemeinsamer Bewegung und gemeinsamen Sport stark beeinträchtigt waren. Hinzukommt, dass sich Kinder und Jugendliche in den letzten Monaten wenig bis gar nicht bewegt haben, da auch jegliche Sportvereinstätigkeit über Monate de facto untersagt war.

Schulraumüberlassung nicht immer möglich

Was unterjährig nahezu als Selbstverständlichkeit gilt, soll im Sommer 2021 mehr als bislang erfolgen. Einige Gemeinden haben bereits in der Vergangenheit in den Sommerferien ihre Schulsportinfrastrukturen Sportvereinen überlassen. Dass eine Schulraumüberlassung nicht überall und zu jeder Zeit möglich ist, ist selbstverständlich. Letztlich werden gerade die Sommermonate oftmals für Sanierungen und Grundreinigungen des Schulgebäudes, der Sportflächen und der Sportinfrastruktur verwendet. Auch spielt die Zugänglichkeit zu diesen Einrichtungen eine Rolle, sind doch die Organisation und Abwicklung bedeutend einfacher, wenn es einen externen Zugang zu den Schulsportflächen gibt, sodass ein Betreten des restlichen Schulgebäudes nicht erforderlich ist. Dort oder da ergeben sich aber womöglich Zeitfenster für eine Schulraumüberlassung in den Sommermonaten. Jedenfalls sollten bis dahin die bestehenden Unklarheiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Öffnungsverordnung beseitigt sein.

In Gesprächen mit der Sport Austria Bundes-Sportorganisation und dem Bildungsministerium wurde angeboten, dass sich Gemeinden und Schulen, sollten bei der Abwicklung Fragen oder Unklarheiten auftreten, an sportstaetten@sportaustria.at wenden oder Kontakt mit dem Fachinspektor der jeweiligen Bildungsdirektion aufnehmen können.

Bernhard Haubenberger

Über den Autor: Mag. Bernhard Haubenberger ist Fachreferent beim Österreichischen Gemeindebund.

©drubig photo/fotolia.com