Bei der Vollversammlung des niederösterreichischen Gemeindevertreterverbandes der SPÖ wurde der amtierende Präsident Rupert Dworak in seinem Amt bestätigt. Thema des Gemeindetages waren außerdem die politischen Vorhaben des NÖ GVV.
Beim Gemeindetag im niederösterreichischen Ternitz wurde Rupert Dworak als Präsident des Gemeindevvertreterverbandes Niederösterreich der SPÖ bestätigt. Er konnte fast alle Delegierten von sich überzeugen – 95 Prozent stimmten für ihn. Auch das Verbandspräsidium wurde zum Teil neu gewählt. Thematisch stand der Abend außerdem im Zeichen der Gemeinderatswahlen 2020.
Neue Gesichter im Präsidium
Ein neues Amt haben die Bürgermeister von Traiskirchen, Lichtenwörth, Schwadorf und Schwechat inne. Während Andreas Babler und Harald Richter nun Vizepräsidenten sind, ist Jürgen Maschl Schriftführer und Karin Baier Kassierin.
Das restliche Präsidium setzt sich wie folgt zusammen:
- Vizepräsidentin LAbg. Bgm. Mag. Kerstin Suchan (St. Valentin)
- Vizepräsidentin Bgm. Adelheid Ebner (Gutenbrunn)
- Vizepräsident Bgm. Herbert Goldinger (Mailberg)
- Vizepräsident Bgm. Mag. Matthias Stadler (St. Pölten)
- Schriftführer-Stv. NR Bgm. Renate Gruber (Gaming)
- Kassier-Stv. Bgm. Georg Jungmayer (Seefeld-Kadolz)
Wichtige politische Vorhaben
Die Vollversammlung hat auch einen vom Vorstand eingebrachten Leitantrag beschlossen. Darin fordert der niederösterreichische GVV folgendes:
- die Forcierung des Breitbandausbaues unter Inanspruchnahme eines möglichst großen Anteils von Bundesmitteln und Einbeziehung der Gemeinden und privater Investoren
- ein österreichweites Gesamtkonzept für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Lösung der Ursachen als auch die ehestmögliche Umsetzung eines Trägermodelles (Landärzte sind bei einer Landesgesellschaft anzustellen), um den Landärztemangel in den Gemeinden zu beseitigen und der Bevölkerung eine ärztliche Versorgung bieten zu können, die auch das gewünschte Vertrauensverhältnis zum Hausarzt unterstützt
- zu den Änderungen der gesetzlichen Regelungen im NÖ Krankenanstaltengesetz die Standortbeiträge betreffend, dass es (neben den Standortgemeinden) zu keiner Belastung der Gemeinden kommen darf
- in Sachen Abschaffung des Pflegeregresses, dass der Bund 100 Prozent der Kostenfolgen verantworten und den Gemeinden den vollen Kostenersatz dafür leisten muss
- eine neue §15a-Vereinbarung, die die Finanzierung des Ausbaues neuer Kinderbetreuungsplätze nachhaltig sicherstellt. Nur so wird es möglich sein, die gesamten bestehenden Einrichtungen finanziell abzusichern und nachhaltig neue Betreuungsplätze zu schaffen
- in Sachen Reform des Gemeindewahlrechts die gesetzliche Konkretisierung des nicht amtlichen Stimmzettels bei Gemeinderatswahlen, die Missbrauchseindämmung bei der Briefwahl sowie den Grundsatz, dass jeder Wahlberechtigte mit einem Wohnsitz in Niederösterreich nur einmal wählen darf
- von der österreichischen Bundesregierung, dass interkommunale Kooperationen nicht durch umsatzsteuerliche Regelungen behindert werden dürfen. Es muss eine umfassende Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit geben und kommunale Beistandsleistungen müssen im Bereich Umsatzsteuer abgesichert werden
- im Sinne von mehr Bürgerservice in den Gemeinden das verwaltungsrechtliche Leistungsportfolio zu durchforsten: Die Kommunen sollen „Kompetenzzentren für die Bürger“ sein, die Bezirkshauptmannschaften „Kompetenzzentren für die Gemeinden“ – unter anderem in rechtlichen Fragen
- dass die 2018 durchzuführenden ergänzenden landesgesetzlichen Maßnahmen zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 möglichst bundeseinheitlich und für die Gemeinden verwaltungsschonend kommen werden
- dass die seit Jahren im Wege einer Verordnung festgelegten Schwellenwerte (u.a. für Direktvergaben 100.000 Euro) weiter erhöht und endlich dauerhaft in das Gesetz aufgenommen werden sollen, wodurch die Dauer des Vergabeverfahrens verkürzt und die Verfahrenskosten um 75 Prozent reduziert werden können
- endlich die Arbeiten an der Reform der Grundsteuer schnellstmöglich wiederaufzunehmen, damit den Gemeinden auch eine nachhaltige Sicherung ihrer eigenen Abgaben ermöglicht wird. Bis dahin wird verlangt, dass der Bund durch Schaffung der technischen und personellen Voraussetzzungen in den Finanzämtern die Bemessung und Einhebung der Grundsteuer gesetzeskonform sicherstellt
- die jahrzehntelangen gewachsenen intransparenten Finanzströme endlich zu entflechten. Es gilt, Überblick und Vergleichbarkeit zu schaffen
- eine äquivalente Ersatzfinanzierung für alle durch die Gesetzgebung des Bundes betroffenen Einnahmenverluste