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Regierung plant Verfassungsbestimmung für Asylquartiere

31.7.2015 – Die Regierung plant eine Verfassungsänderung, damit der Bund künftig selbst Asylquartiere errichten kann, wenn die Länder säumig bleiben. Zudem soll eine Unterbringungsquote von ein bis zwei Prozent pro Einwohner auf die Gemeinden ab 2.000 Einwohnern heruntergebrochen werden. Das kündigten Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am Freitag bei einer Pressekonferenz am 31. Juli 2015 an.

Das geplante Gesetz ist Teil eines am Freitag präsentierten fünf Punkte umfassenden Programms, das auch noch die Erhöhung des Tagsatzes für unbegleitete Minderjährige und eine Regierungs-„Task Force“ für das Asylthema vorsieht, weiters eine „Entlastung“ des Lagers in Traiskirchen und das Anstreben einer „gemeinsamen europäischen Lösung“.

Frühestes Inkrafttreten im Oktober

Faymann und Mitterlehner betonten, dass die verfassungsrechtliche Ermächtigung zu einer „Ersatzvornahme“ des Bundes, so der Terminus, ausschließlich Liegenschaften betreffen werde, die im Einflussbereich des Bundes stehen. Eingriffe in Privatrechte seien keinesfalls geplant. In Kraft treten soll das Gesetz so bald wie möglich, die beiden stellen auch eine Sondersitzung des Nationalrats in den Raum. Es braucht allerdings die Stimmen von FPÖ oder Grünen für die nötige Zweidrittelmehrheit.

Mödlhammer mit Gemeindequote und Kompetenz-Änderung zufrieden

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer begrüßt die neuen Regeln für die Flüchtlingsunterbringung. „Die Regierung hat weitgehend meinen Vorschlag übernommen“, so Mödlhammer. Dieser beinhaltet die Deckelung von ein bis zwei Prozent für die Gemeinden als auch, dass die Bürgermeister aus der baurechtlichen Verantwortung genommen werden.

Mit der Neuregelung muss das Innenministerium keine baurechtliche und brandschutzrechtliche Bewilligung des Bürgermeisters mehr einholen, wenn es in Bundesgebäuden Flüchtlinge unterbringen will. Wichtig ist für Mödlhammer, dass dies auch im Gesetz ausdrücklich auf Bundesliegenschaften und das Asylwesen beschränkt wird – und dass die Bürgermeister damit damit keine Haftung (samt Risiko eines Amtsmissbrauchs-Vorwurfes) mehr tragen für diese Bundesmaßnahme. „Die Unterbringungsquote – ein bis zwei Prozent der Einwohner pro Gemeinde – verhindert, dass in manchen Gemeinden „Ghettos“ entstehen“, erläutert Mödlhammer. Auch diese hat er bereits beim Asylgipfel im Juni vorgeschlagen.

In den säumigen Bundesländern kann die Regierung künftig auf Liegenschaften, die im Einflußbereich des Bundes stehen, Asylquartiere errichten, wenn es im Nationalrat die nötige Zweidrittelmehrheit bekommt. ©BKA/Andy Wenzel