Entbürokratisierung und die Entlastung der Kommunen stehen im Mittelpunkt der Novellen des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes 1994 und des Kehrgesetzes 2006, die nach umfassenden Parteiverhandlungen der Landtagsklubs sowie der Gemeindevertreterverbände und der Rauchfangkehrerinnung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit 1. Juli 2014 wird die Feuerbeschau als Aufgabe der Kommunen praktisch abgeschafft. Die Berufsgruppe der Rauchfangkehrer soll das in Zukunft übernehmen, da diese im Rahmen ihrer Tätigkeit ohnehin die Kehrobjekte aufsuchen.
Redaktion
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