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Rasche Hilfe über den Katastrophenfonds

Nach der Flutkatastrophe, die einige Regionen Europas diese Woche erlebten, sind die Aufräumarbeiten vielerorts noch im Gange. Die Situation stellt für die betroffenen Gemeinden eine enorme Herausforderung dar. Finanzielle Hilfe kann man sich beim Finanzministerium holen. Mit dem Katastrophenfonds wurde 1996 ein Instrument eingerichtet, das Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden unterstützt. Die Gemeinde ist dabei zuständig für die Aufnahme von Katastrophenfonds-Anträgen, und kann auch selbst Anträge stellen.

„Wir als Bundesregierung werden gemeinsam mit den Bundesländern die betroffenen Gemeinden und geschädigten Haushalte beim Wiederaufbau unterstützen.“ – Vizekanzler Werner Kogler.

Der Katastrophenfonds richtet sich an Private als auch an Gebietskörperschaften. Dabei sind bei den Ländern und Gemeinden vorrangig Schäden an Infrastruktureinrichtungen zu nennen; beim Bund Schäden an Wasserstraßen, allenfalls an Autobahnen. Der Katastrophenfonds ersetzt 50 % des Schadens im Vermögen der Länder und Gemeinden.

Die Antragstellung

Privatpersonen können Schäden formlos an die Gemeinde (Schadensgemeinde) melden. Sobald der Gemeinde ein Schaden gemeldet wird, können die Grunddaten des Geschädigten von der Gemeinde an das Land gemeldet werden – in Niederösterreich etwa geschieht das über das allen zugänglichen Katastrophenbeihilfeprogramm.

Die Katastrophenhilfe liegt in der Kompetenz der Länder. Demnach regeln die Länder die Abwicklung der Schadensfeststellung bis hin zur Ausbezahlung der Hilfsgelder – das heißt auch, dass die Antragstellung nicht in jedem Bundesland gleich funktioniert. Der Bund ersetzt den Ländern 60 % der ausbezahlten Mittel. Die Kontrolle erfolgt vorrangig auf Landesebene; der Bund kontrolliert die widmungsgemäße Verwendung der Mittel auf Länderebene stichprobenweise. Der Geschädigte muss in der Regel binnen eines Jahres die Wiederherstellung der beschädigten Gebäude durchführen und mit Rechnungen belegen können. Die Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.

Über die Homepage oesterreich.gv.at werden Sie weitergeleitet zur enstprechenden Seite Ihres Bundeslandes über den Katastrophenfonds, und erfahren so Details zur Antragstellung in Ihrer Gemeinde.

Emina Ayaz

Emina Ayaz