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ÖWAV-Seminar: Vergaberecht für die Praxis

4.12.2017 – Mit der Reform des Vergaberechts treten viele Neuerungen für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft in Kraft. Dies sorgt auch bei Gemeinden für zahlreiche Fragen, die wesentlichen Einfluss auf die Praxis haben. Deshalb wird das Seminar „Vergaberecht für die Praxis“ vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLFUW), dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB), dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund organisiert.

Am 8. März 2018 findet die Veranstaltung in der Kommunalkredit Austria AG in Wien statt. Dabei geht es um die Neuerungen des Bundesvergabegesetzes 2017 für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft. Das besondere Augenmerk liegt auf den praktischen Auswirkungen der vergaberechtlichen Neuerungen und dem Erfahrungsaustausch hinsichtlich des Umgangs mit vergaberechtlichen Herausforderungen. Im Zuge dessen rundet eine abschließende Podiumsdiskussion mit Experten aus der Praxis das Seminar ab.

Termin: 8. März 2018

Ort: Kommunalkredit Austria AG, Veranstaltungssaal (EG), 1090 Wien, Türkenstraße 9

Auszug aus dem Programm

Clemens Mayr, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes, präsentiert das neue Bundesvergabegesetz 2017. Danach wird der Rechtsanwalt Claus Casati über die aktuellen Entwicklungen in der Vergabejudikatur für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft referieren. Außerdem fokussiert Norbert Hiesleitner gemeinsam mit Peter Lachinger von der Austrian Power Grid, Betreiber des Übertragungsnetzes Österreich, die elektronische Abwicklung eines Vergabeverfahrens.

Im dritten Block des Seminars zeigt der Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, Walter Leiss, die Zwänge und Nöte der Kommunen bezüglich des Vergaberechts auf. Zudem thematisiert Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, die Frage, ob das Vergaberecht überreguliert ist. Zum Abschluss gibt es eine offene Diskussion.

Das gesamte Programm sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.

Kosten und Anmeldung

Die Kosten für das Seminar betragen für ÖWAV-Mitglieder 230 Euro und für Nichtmitglieder 400 Euro. Auch für Mitglieder der Mitveranstalter, nämlich dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund sowie dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB), beträgt der Preis 230 Euro. Studierende zahlen bis zu einem Alter von 27 Jahren und mit einer Inskriptionsbestätigung 25 Euro. Der Seminarbeitrag beinhaltet außerdem die Vortragsunterlagen und Pausenerfrischungen. Es wird darum gebeten, erst nach dem Erhalt der Rechnung einzuzahlen.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie sich bis spätestens 27. Februar 2018 anmelden. Danach sind Anmeldungen auf Anfrage möglich. Anmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und sind verbindlich. Die Mitglieder des ÖWAV werden bevorzugt gereiht. Sie können die Anmeldung per Fax 01-532 07 47, per E-Mail an waschak(at)oewav.at oder online einreichen. Im Fall einer Stornierung muss diese schriftlich bekannt gegeben werden. Bei Stornierungen nach dem 27. Februar 2018 werden 50 Prozent des Seminarbeitrags einbehalten. Bei Absage am Veranstaltungstag selbst oder bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der volle Seminarbetrag in Rechnung gestellt. Die Nennung einer Ersatzperson ist aber möglich.

Anreise

Der Veranstaltungsort lässt sich öffentlich mit dem Bus 40A, der U-Bahnlinie U2 und den Straßenbahnlinien 37, 38, 40, 41 und 42 erreichen. Teilnehmer können auch die nahe gelegene kostenpflichtige Parkgarage am Bauernfeldplatz, die Votivpark-Garage in der Universitätsstraße und die Garage Roßau in der Türkenstraße 22 nutzen.