19.10.2017 – Aufgrund der seit Juli geltenden automatischen Arbeitnehmerveranlagung ist nun das September-Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer um 80 Prozent eingebrochen, womit die November-Vorschüsse um rund vier Prozent geringer ausfallen.
Seit Juli 2017 gibt es die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese erfolgt dann, wenn bis Mitte des Folgejahres keine Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres erfolgt ist und die Bundesfinanzverwaltung aus der Aktenlage annehmen kann, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge etc. geltend gemacht werden und darüber hinaus die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt.
Diese Regelung hat zur Folge, dass nunmehr auch Steuergutschriften, die von Arbeitnehmern mangels Veranlagung nicht abgeholt wurden, ausbezahlt werden. Dementsprechend sank das den November-Vorschüssen zugrunde liegende September-Aufkommen im Vergleich zu 2016 um gut 80 Prozent oder 220 Millionen Euro. Nach dem Finanzausgleichsschlüssel (11,848%) fehlen den Gemeinden im November 2017 somit rund 25 Millionen Euro und auch im Oktober ist noch einmal mit zehn bis 15 Millionen Euro zu rechnen, die die Gemeinden zu dieser Reform zuzahlen.
Da die Entwicklung der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer (jeweils +5,5%) sehr gut sowie der Verkehr- und Verbrauchsteuern im September 2017 stabil ausfiel, hält sich das Minus der November-Vorschüsse für die Gemeinden ohne Wien mit -0,9 Prozent Grenzen. Vor allem durch seinen sehr hohen Bevölkerungszuwachs (Stichwort aBS) legten die November-Vorschüsse der Bundeshauptstand demgegenüber um rund 1,4 Prozent zu.
Auch Steiermark und Vorarlberg im Plus
Neben Wien schafften es noch zwei weitere Bundesländer mit ihren Gemeindeertragsanteilen im Plus zu bleiben. Der Grund war hier jedoch die Grunderwerbsteuer, deren Monatsaufkommen im Vergleich zu 2016 in der Steiermark um fast die Hälfte und in Vorarlberg um gut ein Drittel höher ausfiel, was den steirischen Gemeinden ein Plus von 1,0 Prozent und den Vorarlberger Gemeinden von 1,9 Prozent einbringt.
Ausblick auf 2018
Die kassenmäßigen Ertragsanteile (Summe der im Kalenderjahr zugeflossenen Vorschüsse) sollen gemäß der aktuellen Erwartung des Finanzministeriums im Jahr 2018 gegenüber heuer um gut vier bis fünf Prozent ansteigen. In Wien dürfte der Anstieg aufgrund der Bevölkerungsentwicklung vom Stichtag 31.10.2015 (relevant für das Finanzausgleichsjahr 2017) auf den Stichtag 31.10.2016 noch deutlich höher ausfallen, wenn die aktuell gute konjunkturelle Entwicklung weiterhin anhält. Ob von diesem Zuwachs für die Gemeinden überhaupt etwas übrig bleibt, wird angesichts der drohenden Umlagen-Steigerungen, vor allem im Sozialbereich, jedoch eher mit Nein zu beantworten sein.