Ertragsanteile: Die Rückzahlungsphase der Sondervorschüsse sorgt bis März/April 2022 für geringes Wachstum bei den monatlichen Vorschüssen.
Wie bereits berichtet, war das Wachstum der Ertragsanteile ab Juni 2021 so stark, dass die im ersten Halbjahr 2021 ausbezahlten 500 Mio. Euro an Sondervorschüssen des Bundes gar nicht erforderlich waren, um das gegenüber 2020 gesetzlich garantierte Ertragsanteile-Plus von 12,5 Prozent zu erreichen.
Die dem Bund nun zustehende unmittelbare Rückführung dieser 500 Mio. Euro ist auch der Grund, dass die kommenden 5 bis 6 Vorschuss-Monate im Vergleich mit dem jeweiligen Monat des Vorjahres nur ein geringes Wachstum verzeichnen werden, wie das nun im November 2021 der Fall ist, wo die Vorschüsse österreichweit nur rund 0,6% über jenen aus 2020 liegen (die länderweisen Unterschiede ergeben sie wie üblich vor allem aus der regional und zeitlich unterschiedlichen Dynamik der Grunderwerbsteuer).
Ertragsanteile im Jahr 2022: Steigerung im Bereich von 1 bis 2 Prozent
Gemäß den aktuellen Prognosen des Finanzministeriums im Rahmen des Bundesvoranschlags 2022 bzw. Bundesfinanzrahmengesetzes und unter Berücksichtigung der Rückführung der Sondervorschüsse aus 2021 werden die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2022 um etwa ein bis zwei Prozent gegenüber dem Jahr 2021 zulegen. Dieser angesichts des aktuellen Konjunkturaufschwungs gering anmutende Zuwachs ist zum Teil durch die jüngst erfolgten und die nächstes Jahr kommenden Steuerreformen aber auch dadurch bedingt, dass das Wachstum 2021 sehr hoch war (+16 Prozent) und dementsprechend die Vergleichsbasis enorm erhöhte.