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Neu: Elektronische Standortverlegung

Eine neue Funktion vereinfacht die Standortverlegung von Einzelunternehmen: Mit der elektronischen Meldung werden fortan nicht nur das zuständige Finanzamt und die Gemeinde, sondern auch die Gewerbebehörde verständigt.

In Zukunft müssen Unternehmen, die ihren Standort wechseln, dies nicht mehr selber an mehrere Behörden melden: Seit April 2019 läuft die elektronische Standortverlegung über das Unternehmensservice-Portal (USP) ab. Für Gemeinden hat das den entscheidenen Vorteil, dass sie automatisch von dem Standortwechsel informiert werden.

Bequem für Unternehmen, praktisch für Gemeinden

Will ein Einzelunternehmen künftig seinen Standort verlegen, so kann es sich dank der neuen elekronischen Standortverlegung mehrere Behördengänge sparen. In einem einzigen Schritt werden bei der Online-Meldung das zuständige Finanzamt, die zuständige Gemeinde und, seit 19. Juni 2019, auch die zuständige Gewerbebehörde verständigt. Besonders die Gemeinde, in die der Standort verlegt wird, profitiert von der elektronischen Standortverlegung, weil sie diese nicht aktiv abrufen muss und zeitnah davon erfährt.

Zentrale Lösung

Die Funktion im USP ist in Zusammenarbeit von Finanz, GISA und dem Österreichischen Gemeindebund entstanden und wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unterstützt. Die elektronische Standortverlegung ist zunächst nur für Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung verfügbar. Weitere Ausbauschritte sind in Planung. Nähere Informationen finden Sie im USP (Link nebenstehend).

Beim elektronischen Standortwechsel im USP werden fortan Gemeinde, Finanzamt und Gewerbebehörde in einem Schritt verständigt. ©Robert Kneschke Fotolia.com