Die einheitliche Umsetzung durch EDV-Firmen kann beginnen. Mit dieser Dokumentensammlung legen Finanzministerium, Gemeindeaufsichten und Gemeindebünde die gemeinsam erarbeiteten Muster für die künftigen Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gemeinden und Städte vor.
Die neue Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung für Länder und Gemeinden wurde im Herbst 2015 erlassen und erstmalig im Jänner 2018 novelliert. Das neue Haushaltsrecht, das die bisherige finanzielle Sicht der VRV 1997 um eine Ergebnis- und eine Vermögenssicht ergänzen wird (Drei-Komponenten-System), ist für die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2020 anzuwenden. Somit ist im Herbst 2019 der erste neue Voranschlag zu erstellen und ab 2020 auch auf einigen zusätzlichen Konten und nach einigen neuen Regeln zu buchen (noch vor dem Sommer 2018 wird dazu ein neuer Kontierungsleitfaden erscheinen). Bis Ende 2020 ist dann die Eröffnungsbilanz zu erstellen, deren Inhalt auch maßgeblichen Einfluss auf die Ergebnisse des ersten neuen Rechnungsabschlusses nach VRV 2015 haben wird, der Frühjahr 2021 vorzulegen ist.
Zum Download: Ergebnisbericht sowie drei Mustervoranschläge und –rechnungsabschlüsse
Durch das gemeinsame Projekt von BMF, Gemeindeaufsichten und Gemeindebünden wird es nun möglich, die künftigen Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gemeinden nicht nur inhaltlich, sondern auch was die Gliederung und das Design betrifft österreichweit einheitlich darzustellen. Maßgeblichen Anteil an diesen nun veröffentlichten Mustern haben auch die drei Pilotgemeinden Klagenfurt, Trofaiach und Grafenwörth, die jeweils auch eine gewisse Gemeindegröße repräsentieren. Nebenstehend zum Download nun jeweils ein Voranschlag und ein Rechnungsabschluss aus Realdaten der Pilotgemeinden aus den Jahren 2015 und 2016 sowie der Endbericht zur Erläuterung der Ziele, Vorgehensweisen und Projektinhalte.
Einheitliche Umsetzung in der Gemeinde-EDV
Zielsetzung dieses österreichweiten Projekts war es nicht nur die Entwicklungskosten auf allen Ebenen zu minimieren und einen Mindeststandard für die Umsetzung der VRV 2015 zu verankern, sondern vor allem auch eine länderübergreifende Darstellung zu ermöglichen, die nun zu einer einheitlichen EDV-Umsetzung führen soll. Gemeinsam mit den Arbeiten zur Aktualisierung und Erweiterung des Kontierungsleitfadens stellten die Ergebnisse dieses Projekts auch den zentralen Input für die Anfang dieses Jahres erfolgte erste Novelle zur VRV 2015 dar. Diese Muster richten sich somit ganz besonders an die EDV-Dienstleister der Gemeinden und all jene Personen innerhalb und außerhalb der Gemeinden, die mit den umfangreichen Vorarbeiten zur Einführung des neuen Rechnungswesens betraut sind.
Konrad Gschwandtner – 16.04.2018