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Mödlhammer: Neues Haushaltsrecht für Gemeinden “nicht akzeptabel”

6.8.2014 – Salzburg und Kärnten bekennen sich nach den Finanzskandalen bereits dazu, das Haushaltsrecht des Bundes zu übernehmen. Dem Wunsch des Bundes, das neue Haushaltsrecht auch in den Gemeinden einzuführen, kann Gemeindebund-Präsident Mödlhammer jedoch wenig abgewinnen. „Die Probleme in Salzburg hätte man auch so sehen können. Und dass die 2.354 Gemeinden das jetzt büßen müssen, kann es nicht sein“, so Mödlhammer gegenüber der APA.

Mit dem neuen Haushaltsrecht sollen die Budgets von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung inklusive Vermögensbilanz umgestellt werden. Damit soll sichtbar werden, welche Vermögenswerte den Schulden gegenüberstehen und ob ihr Wert (etwa durch schlechte Veranlagungen) steigt oder sinkt. Der Bund hat die Umstellung seines Haushaltsrechts weitgehend erledigt und im vergangenen Herbst auch eine „Eröffnungsbilanz“ gelegt, in der nicht nur wie früher die jährlichen Finanzströme dargestellt werden, sondern in der auch Rechenschaft über die Entwicklung des Vermögens abgelegt wird. Geht es nach dem Bund, sollen Länder und Gemeinden diesem Beispiel folgen.

Umstellung würde massive Kosten verursachen

Mödlhammer warnt: „Für eine 300 Einwohner zählende Gemeinde können nicht dieselben Regeln wie für den Bund gelten. Die Gemeinden wären damit völlig überfordert, der Aufwand wäre gewaltig.“ Seiner Meinung nach würde dies eine „Verfünffachung an Papieren“ bedeuten. „Da redet man immer von Verwaltungsvereinfachung und dann will man hier unglaubliche Bürokratie erzeugen“, so der Gemeindebund-Chef. Die Umstellung würde österreichweit 250 Millionen Euro an Kosten verursachen.

Die Gemeinden wehren sich jedoch nicht gegen Transparenz in den Finanzen. In der Regel ist jedes Gemeindebudget öffentlich einsehbar. Die ausgegliederten Betriebe und ihre Finanzschulden werden derzeit erhoben und müssen ab dem nächsten Jahr in den Budgets sichtbar gemacht werden.

Sollten die Pläne des Bundes umgesetzt werden und das neue Haushaltsrecht auch für die Gemeinden kommen, würde er den Konsultationsmechanismus auslösen, kündigt Mödlhammer gegenüber der APA an.

Präsident Helmut Mödlhammer ©Gemeindebund