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Mediation in Gemeinden: Da streiten sich die Leut’ herum…

14.8.2014 – Keine Behörde arbeitet näher am Bürger als unsere Gemeinden. Dadurch entstehen interessante Begegnungen und zahlreiche soziale Kontakte, die auch ein 24-Stunden-geöffnetes Internetportal niemals ersetzen können wird. Im Gegenzug birgt diese Nähe zum Kunden aber auch ein hohes Potential an möglichen Konflikten. Auseinandersetzungen entstehen aber auch oft schon dann, wenn noch gar kein Bürger im Spiel ist. Am Arbeitsplatz gibt es so wie überall, wo Menschen zusammentreffen, Reibungspunkte und ein mehr oder minder großes Konfliktpotential.

Sollen wir uns jetzt auch noch mit Mediation auseinandersetzen?

Mediation kann hier eine einzigartige Chance zu einer nachhaltigen Entspannung in sich bergen. Was aber bedeutet der Begriff, der von vielen von uns irgendwo zwischen Moderation und Meditation angesiedelt ist, eigentlich genau? Wozu brauchen wir das in einer Zeit, in der man ohnehin schon zwischen der täglichen Flut an neuen Gesetzen und dem Termindruck durch das Tagesgeschäft aufgerieben wird?

 Soll es in Zukunft in jeder Gemeindestube einen Mediator geben? Durch das Beziehungsdreieck Politik-Gemeindebedienstete-Bürger ergeben sich weitere mögliche Spannungs-Konstellationen nach innen und außen. So lässt sich jede der drei  Interessensgruppen nochmals unterteilen. Die Politik besteht aus mehreren Fraktionen, in den Gemeinden gibt es verschiedene Abteilungen sowie einen Bauhof und die Bürger teilen sich oft schon bei kleinen Projekten in Befürworter und Gegner. Genügend Platz also für Konflikte.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein zielorientiertes Verfahren, in dem Konflikte freiwillig, eigenverantwortlich und außergerichtlich geregelt werden. Mit Unterstützung eines Mediators wird eine rechtsgültige und für alle Parteien akzeptierte Vereinbarung erarbeitet.

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Bild: ZVG
Franz Schiermair trat nach einer kaufmännischen Tätigkeit in den Gemeindedienst und ist seit 2008 Amtsleiter in der Marktgemeinde Gaspoltshofen. Schwerpunkte in der Tätigkeit legt er auf Teamentwicklung, Konfliktbearbeitung und Verbesserung der internen und externen Kommunikation. Zur Unterstützung in seinen Kompetenzen hat er sich für die Zusatz-Ausbildung zum Mediator entschieden.

Grundsätze der Mediation:

  • Die Mediator/innen sind für den Prozess verantwortlich und begleiten die Konfliktparteien durch diesen Prozess.
  • Die Mediator/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Üblicherweise wird diese auch unter den Beteiligten vereinbart.
  • Die Konfliktparteien nehmen freiwillig am Verfahren teil, sind eigenverantwortlich und für den Inhalt verantwortlich.
  • Die Mediator/innen sind allparteilich und neutral und sind allen beteiligten Parteien im gleichen Maße verpflichtet.
  • Die Mediation ist zielgerichtet und ergebnisoffen. Es soll eine tragfähige und rechtlich haltbare Vereinbarung getroffen werden.

Einige Praxis-Beispiele zur Beurteilung, ob eine Konflikt für einen Mediation geeignet ist:

Eine Umfahrungsstraße ist fertig geplant und die Anrainer sollen davon überzeugt werden, dass das Projekt für sie das bestmögliche ist. Kein Fall für eine Mediation, hier sollten Sie eine PR-Firma beauftragen.
Ein Straßenprojekt in einer Wohnsiedlung soll verwirklicht werden. Bereits im Vorfeld gibt es Bedenken, vielleicht auch eine Bürgerbewegung. Gemeinsam mit den Betroffenen möchten Sie ein Projekt erarbeiten, das auf einer breiten Basis von allen mitgetragen wird. Sehr gut geeignet für eine Mediation.
Zwei Kollegen in einem Büro können offensichtlich nicht miteinander und Sie überlegen, einen der beiden zu versetzen. Mittels eines Mediators möchten Sie erfahren, wer von den beiden loyal zu Ihnen steht. Keine Mediation, diese unterliegt der Verschwiegenheit und darf nicht zum Aushorchen von Mitarbeiter/innen misbraucht werden.
Eine Mitarbeiterin soll entlassen werden. Dies soll ihr mittels Mediation „schonend“ beigebracht werden. Hier ist keine Mediation, sondern der Vorgesetzte gefragt.
Zwei Abteilungen arbeiten offensichtlich nicht gut zusammen. Es gibt Kommunikationsprobleme und gegenseitige Anschuldigungen, ohne dass es einen augenscheinlichen sachlichen Grund dafür gibt. Mittels eines Mediators wollen sie die Ursachen ergründen und die Zusammenarbeit verbessern. Sehr gut geeignet für eine Mediation.

 
Als Mediator/in muss man von allen Streitparteien als neutral anerkannt werden, was für Kollegen aus dem eigenen Team oft schwierig wird. Wenn zu einem der Beteiligten ein Naheverhältnis besteht, sollte man von sich aus eine Mediation ablehnen. Externe Mediatoren sind auf der Homepage des Justizministeriums unter www.mediatoren.justiz.gv.at zu finden. Eine weitere Möglichkeit könnte sich aus dem Netzwerk auf kommunalnet ergeben. KollegInnen, die die Mediator-Ausbildung haben, können dies hier bekannt machen, Interessierte habe die Möglichkeit, sich zu informieren und einen ersten unverbindlichen Kontakt herzustellen.

Mediation im Recht

Noch vor wenigen Jahren war Mediation im Zivilrecht eine Ausnahme und dass sich Behörden dieser Methode bedienten, war einigen wenigen Visionären vorbehalten. 2004 trat mit BGBl. I Nr. 29/2003 das Zivilrechts-Mediations-Gesetz in Kraft, das die rechtliche Basis für Mediation im Zivilrecht genau definierte.

Mittlerweile gibt es etliche bundesrechtliche Normen, in denen die Mediation möglich oder sogar vorgeschrieben ist. Aber auch die Landesgesetzgeber haben den Einsatz der Mediation verpflichtend vorgesehen. Dies vorwiegend im Dienstrecht in Zusammenhang mit der Auflösung von Lehrverhältnissen oder wenn Beschwerden nach dem Diskriminierungsverbot geltend gemacht werden.

Über Kontakte und Rückmeldungen freut sich der Autor Amtsleiter Franz Schiermair unter schiermair@hotmail.com.

Eine dritte Partei kann bei der Lösung von Konflikten sehr hilfreich sein. Doch wann sollte man eine Mediation im kommunalen Alltag einsetzen? ©eelnosiva/Fotolia.com