Das zweite Gemeindepaket des Bundes und Rückzahlungen von gestundeten Steuern sorgen für einen Turbo-Boost von +35% bei den März-2021 Vorschüssen.
Bei den März-2021-Vorschüssen setzt nun erstmals und mit voller Kraft die Wirkung des kurz vor Weihnachten mit dem Bund vereinbarten zweiten Gemeindepakets ein. Im Rahmen der im Jänner 2021 erfolgten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2017 hat sich der Bund ja nicht nur dazu verpflichtet, auf die Übergenüsse aus dem Jahr 2020 zu verzichten (rund -260 Mio. EUR, die sonst von den Gemeinden mit den März-2021-Vorschüssen zurückzuzahlen gewesen wären), sondern auch zusätzliche 140 Mio. EUR an Gemeinde-Ertragsanteilen auszuschütten. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der März-2021-Vorschüsse auch die Auszahlung der ersten von vier Tranchen der „Liquiditätsmilliarde 2021“. Im Ergebnis sorgt dies bei den März-Vorschüssen der Gemeinden ohne Wien für ein Plus von 35,4% (Wien +30,9%).
Während die Verbrauchs- und Verkehrssteuern (Basis für die März-Vorschüsse ist das Steueraufkommen vom Jänner) weiterhin deutlich im Minus liegen, unterstützten auch hohe Rückzahlungen gestundeter Steuern (USt, ESt und KÖSt) dieses überaus positive Ergebnis der aktuellen Vorschüsse. Wobei zu sagen ist, dass die März-2021-Vorschüsse ohne das Gemeindepaket des Bundes nur ein Prozent gegenüber jenen im März 2020 im Plus gelegen wären. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Liquiditätsmilliarde anteilig mit den März-, Juni-, September- und Dezember-Vorschüssen ausbezahlt wird. Die dazwischenliegenden Vorschussmonate stellen die aktuelle Konjunktur- und Abgabensituation dar und werden daher vergleichsweise schwach ausfallen.
Burgenländische Vorschüsse fast 40 Prozent im Plus
Den höchsten Zuwachs bei den März-Vorschüssen 2021 verzeichnen gegenüber den noch Vor-Krisen-Vorschüssen vom März 2020 die burgenländischen Gemeinden mit 39,3 Prozent. Den „schwächsten“ Zuwachs verzeichnet die Gemeinde Wien mit 30,9 Prozent. Der Grund, warum die länderweisen Vorschüsse einmal über und einmal unter dem österreichweiten Schnitt von aktuell rund 35 Prozent liegen, ist die monats- und bundesländerweise immer sehr unterschiedliche Veränderung der Grunderwerbsteuer, die mit einem Volumen von rund 1,3 Mrd. EUR zu knapp 94 Prozent den Gemeinden zugeschlagen wird – und zwar nach dem örtlichen Aufkommen dem jeweiligen Ländertopf der Gemeindeertragsanteile.
Gemeindepaket bietet langjährige Planungssicherheit
Durch das zweite Gemeindepaket werden (gesetzlich garantiert) die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr österreichweit gesehen um 12,5 Prozent steigen. Die Gemeindeertragsanteile werden somit 2021 rund 300 Mio. EUR über dem hohen Niveau des Jahres 2019 liegen und dabei maßgeblich helfen, die im Vorjahr deutlich überzogenen Girokonten der Gemeinden wieder zu entlasten. Bezogen auf das jeweilige Vorjahr werden die Gemeinde-Ertragsanteile ab dem Jahr 2022 mindestens um garantierte +1,0%, +1,5%, +2,0%, +2,0% und +2,0% bis zum Jahr 2026 steigen. Das bietet wichtige Planungssicherheit für die kommenden Jahre und täuscht ohnedies nicht darüber hinweg, dass Bund, Länder und Gemeinden – angesichts der enormen fiskalischen Folgen der Corona-Pandemie – wohl ausgabenseitig in den nächsten Jahren nicht mehr so weiter machen können, wie dies vor der Pandemie der Fall war.