Aufgrund der sinkenden Zahlen an Corona-Infizierten in Österreich, hat sich die Bundesregierung für weitere Lockerungen auch im Schulbetrieb entschieden: Der Schichtbetrieb wird zwar fortgesetzt und auch die Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften bleiben aufrecht. Dafür fällt die Maskenpflicht in Schulen ab 3. Juni. Auch Sportunterricht darf wieder abgehalten werden und Sportvereine dürfen in Schulhallen wieder trainieren. Auch Schulveranstaltungen dürfen wieder stattfinden.
Die positive Entwicklung im Kampf gegen den Coronavirus und das Greifen der Maßnahmen erlauben der Bundesregierung auch im Schulbereich Lockerungen vorzunehmen. „Internationale Studien haben zudem gezeigt, dass die Schule nicht der Ort der Verbreitung des Virus sei“, so Bildungsminister Heinz Faßmann.
Ein Überblick über die Lockerungen im Schulbereich:
Grundsätze für den Schulbetrieb:
- Der Schichtbetrieb wird fortgesetzt, die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden
- Die Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften sind weiterhin zu beachten
Mund-Nasen-Schutz:
- Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude oder am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz weiterhin verwendet werden
Sportunterricht:
- Als Ergänzung zum bestehenden Stundenplan können wieder Sporteinheiten angeboten werden. Dafür muss der aktuelle Stundenplan nicht abgeändert werden
- Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist freiwillig
- Sportvereine dürfen die Hallen der Schulen wieder benützen
Schulveranstaltungen:
- Veranstaltungen wie Maturafeiern oder Schulabschlussfeste können unter Einhaltung der Vorschriften für Veranstaltungen stattfinden
- Bis 30. Juni sind Veranstaltungen bis zu 100 Personen möglich. Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.