Lokale Verschärfungen, aber auch Lockerungen möglich
Das bedeutet, dass regionale Verschärfungen, aber umgekehrt auch Lockerungen auf Diözesan-, Dekanats- oder Pfarrebene erlassen werden können, “soweit diese Bestimmungen den in diesen Bereichen geltenden Regelungen des staatlichen Rechts für vergleichbare Situationen entsprechen”, heißt es wörtlich in der Rahmenordnung.
Trauungen ab sofort möglich, allerdings nur “im kleinsten Kreis”
Einen weiteren Unterschied zur bisher geltenden Rahmenordnung stellt außerdem die Erlaubnis von Trauungen “im kleinsten Kreis” dar. Bisher mussten kirchliche Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Grundregeln gelten weiterhin
Detailregeln für Karwoche und Ostern
Am vergangenen Freitag, 19. März, hatte die Bischofskonferenz bereits detaillierte Regelungen für die öffentlichen Gottesdienste und Feiern in der Karwoche und zu Ostern erlassen. Demnach sind die Feiern der Karwoche und Ostern heuer “unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung” und unter spezieller Berücksichtigung einiger weiterer Vorgaben möglich. Details finden Sie per Klick auf die Links unten.
(Quelle: Kathpress, APA)