Die Juni-2023-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden liegen im Vergleich mit dem Juni des Vorjahres österreichweit 6,4 Prozent im Minus. Neben den Steuerreform-bedingten Minderaufkommen von gemeinschaftlichen Bundesabgaben wie der veranlagten Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer liegt der Hauptgrund des aktuellen Minus‘ in der eingebrochenen Grunderwerbsteuer.
Den Juni-Vorschüssen liegen die Steuereinnahmen vom April 2023 zugrunde und bei diesen zeigte sich gegenüber dem April 2022 ein über 35prozentiger Rückgang der Grunderwerbsteuer (rund -50 Mio. Euro). Da diese gemeinschaftliche Bundesabgabe zu knapp 94 Prozent den Gemeinden zukommt, ist der Effekt ein deutliches Minus der aktuellen Juni-Vorschüsse auf kommunaler Ebene. Da dieser Effekt bei den Ländern nicht eintritt, liegen deren Juni-Vorschüsse im Vergleich mit dem Vorjahr bei +/- Null Prozent.
Durch dieses weitere negative Monatsergebnis der Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile liegen diese im ersten Halbjahr 2023 mittlerweile in 7 von 9 Bundesländern im Minus. Lediglich die Kärntner und burgenländischen Gemeinden liegen bei den heurigen Vorschüssen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres noch 0,8 bzw. 0,6 Prozent im Plus (weil dort die Grunderwerbsteuer 2022 nicht so hoch ausfiel und dementsprechend aktuell keinen solchen Rückgang verzeichnet). Zu diesem Halbjahresergebnis der Vorschüsse ist noch anzuführen, dass sich dieses auch recht gut mit der aktuellen Prognose des Finanzministeriums deckt, die für 2023 ein österreichweites Minus von einem Prozent bei den kassenmäßigen Gemeinde-Ertragsanteilen erwarten lässt.
Über den Autor: Konrad Gschwandtner ist Fachreferent der Abteilung Recht und Internationales beim Österreichischen Gemeindebund.