Die Einleitung fetthaltiger Abwässer aus dem Gastgewerbe in die Kanalisation erfolgt in den meisten Fällen über eine Fettabscheideranlage. Die Novellen der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) sowie der Indirekteinleiterverordnung (IEV) brachten für derartige Betriebe Erleichterungen mit sich. Das neu überarbeitete Regelblatt 39 des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) gibt hilfreiche und konkrete Hinweise für den praktischen Umgang mit Fettabscheidern.
In Österreich werden jährlich etwa 140.000 Tonnen Fette (Pflanzenfette, Speisefette und -öle, Fleischfette etc.) verbraucht. Die Be- und Verarbeitung von Fetten bzw. die Verwendung dieser Stoffe erfolgt in der Gastronomie, in Küchen und bei der Lebensmittelverarbeitung. Bei all diesen Betrieben ist mit einem mehr oder weniger großen Anfall von fettbelasteten Abwässern zu rechnen.
Fetthaltiges Abwasser stellt eine Gefahr für Rohrleitungen, öffentliche Kanäle und Kläranlagen dar. Fette und Öle lagern sich gemeinsam mit anderen Abwasserbestandteilen an den Wänden der Rohre und Kanäle ab und können vom Rückstau bis hin zur Totalverstopfung führen. Durch die Oxidation von Fetten bilden sich gesundheitsschädliche und korrosive Gase. Diese können erhebliche Geruchs- und Korrosionsprobleme auslösen und eine Gefährdung für das Betriebspersonal von Kanalanlagen darstellen.
Zusätzlich wird in den Kläranlagen die Abwasserreinigung massiv beeinträchtigt. Hierdurch erhöhen sich die Kosten für Kanalnetz- und Kläranlagenbetreiber und folglich für die Gebührenzahler erheblich.
Aus diesen Gründen muss im industriellen und gewerblichen Bereich, in dem fettbelastetes Abwasser anfällt, eine Vorreinigung erfolgen, bevor das Abwasser in den Kanal gelangt. In Betrieben des Gastgewerbes erfolgt diese Vorreinigung zumeist mit Hilfe von „Schwerkraft-Fettabscheideranlagen“.
Die Funktionsweise von Fettabscheidern beruht, wie der Name bereits sagt, auf dem Schwerkraftprinzip: Aufgrund des Dichteunterschieds zwischen Wasser, Fett und Schmutzpartikeln trennen sich die verschiedenen Stoffe in der Abscheideranlage voneinander.
Voraussetzung sind die richtige Dimensionierung und die sich daraus ergebende Verweilzeit des Abwassers im Abscheider, um den Fetttropfen genug Zeit zum Aufschwimmen (Abscheiden) und den Schmutzpartikeln zum Absetzen zu geben. Regelmäßige Wartung, Entleerung und Reinigung sowie Überprüfung der Fettabscheideranlagen sind essenziell für eine einwandfreie Funktionsweise der Fettabscheider.
Änderungen der gesetzlichen Vorgaben
Die Einleitung fetthaltiger Abwässer stellt in der Regel eine wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtige Indirekteinleitung in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen dar. Hier ist die Indirekteinleiterverordnung (IEV) in Zusammenhang mit der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) anzuwenden. Als rechtliche Basis müssen die einleitenden Betriebe mit dem Kanalisationsunternehmen einen Indirekteinleitervertrag abschließen.
Diese beiden Verordnungen wurden im November 2019 novelliert. Dabei wurden insbesondere für das Gastgewerbe Erleichterungen geschaffen. Durch die Novelle der AAEV wurden die Grenzwerte für die Parameter „Schwerflüchtige lipophile Stoffe“ sowie „pH-Wert“ für diese Betriebe erhöht bzw. erweitert.
Andererseits wurde in der IEV für Betriebe des Gastgewerbes (Gastronomie- und Hotelbetriebe, Küchenbetriebe, aber auch z. B. Feinkostabteilungen des Lebensmittelhandels) die Möglichkeit geschaffen, anstelle von Abwasseruntersuchungen alternative Überwachungsmöglichkeiten, eine sogenannte „erleichterte Überwachung“ durchzuführen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kanalisationsunternehmen dem Umstieg auf die erleichterte Überwachung zustimmt. Zudem muss auch ein Wartungsvertrag mit einer einschlägig tätigen Fachfirma abgeschlossen oder alternativ dazu eine verantwortliche qualifizierte Person der Behörde namhaft gemacht werden. Beleg für die Qualifikation dieser Person ist ein entsprechender Schulungsnachweis.
ÖWAV-Regelblatt 39 gibt Hilfestellung zum Thema „Fettabscheider“
Der Arbeitsausschuss „Betriebliche Abwasser- und Abfallwirtschaft“ der Fachgruppe „Betrieblicher Umweltschutz“ im ÖWAV hat sich intensiv mit der Thematik „Fettabscheider“ beschäftigt und bereits im Jahr 2008 das ÖWAV-Regelblatt 39 „Einleitung von fetthaltigen Betriebsabwässern aus Gastronomie, Küchen und Lebensmittelverarbeitung in öffentliche Abwasseranlagen“ veröffentlicht. Dieses Regelblatt beschreibt die Mindestanforderungen, an die Abwasservorreinigung mit Fettabscheideranlagen. Gleichzeitig bietet es eine Hilfestellung für die mit solchen Anlagen befassten Bauherrn, Planer, Betreiber und Herstellerfirmen.
Die Änderung der gesetzlichen Vorgaben machte eine Überarbeitung des ÖWAV-Regelblattes erforderlich. ExpertInnen von Planungsbüros, Kanalisations- und Entsorgungsunternehmen, Behörden und der Wirtschaftskammer überarbeiteten das Regelblatt im Rahmen des ÖWAV-Unterausschusses „Fettbelastete Abwässer“.
Das ÖWAV-Regelblatt 39 „neu“ ist beim ÖWAV oder bei Austrian Standards erhältlich.
Der ÖWAV stellt die Inhalte des überarbeiteten Regelblatts 39 in einer Seminarreihe österreichweit vor. Gestartet wird diese Reihe am 18. Mai 2021 coronabedingt mit einem ÖWAV-Webinar. Weiters wurde ein ÖWAV-Kurs entwickelt, in dem die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und die jährliche Überprüfung einer Fettabscheideranlage im Rahmen der erleichterten Überwachung durchführen zu können.
Die ersten beiden Schulungskurse finden im Juni 2021 statt und sind bis auf wenige Restplätze bereits ausgebucht. Für Herbst 2021 sind weitere Termine in Planung.
Über die Autoren:
Gerhard Gross vom Amt der Burgenländischen Landesregierung ist Leiter des Unterausschusses „Fettbelastete Abwässer“ beim Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV).
Elisabeth Haberfellner-Veit ist ÖWAV-Bereichsleiterin der Fachgruppe „Betrieblicher Umweltschutz“.