Die Tiroler Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen werden am Sonntag, den 27. Februar 2022, stattfinden. Das hat die Tiroler Landesregierung beschlossen. Dieser Wahltermin gilt für 277 von 279 Tiroler Gemeinden. Die Landeshauptstadt Innsbruck und die neue Gemeinde Matrei am Brenner wählen zu einem anderen Termin. Die Kundmachung der Wahlausschreibung wird am 24. November 2021 im Landesgesetzblatt für Tirol erfolgen, womit dieser Tag als Tag der Wahlausschreibung gilt. Als Stichtag wird der 15. Dezember 2021 bestimmt. Bekommt keine Kandidatin oder kein Kandidat bei der Bürgermeisterdirektwahl im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es am 13. März 2022 zu einer Stichwahl. Bei der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2022 sind alle EU-Bürger wahlberechtigt, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben.
Matrei wählt später
Die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2022 in der neuen Gemeinde Matrei am Brenner wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Aufgrund der Gemeindefusion von Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 ist ab diesem Zeitpunkt bis zur Neuwahl vonseiten der Tiroler Landesregierung ein Amtsverwalter zu bestellen. Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin in dieser Gemeinde ist von der BH Innsbruck-Land binnen sechs Wochen nach Wirksamwerden der Gemeindefusion (1. Jänner 2022) auszuschreiben, womit der Fristenlauf für die erste Wahl in der neuen Gemeinde beginnt.
“Die Wahl der Tiroler Gemeinderäte und Tiroler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister spiegelt stets die ganze Bandbreite der Kommunalpolitik wider. Entsprechend bedeutend sind diese Wahlen, die in einem Jahr stattfinden. Information und Partizipation sind besonders gefragt, wenn es um die zukünftige Entwicklung der eigenen Gemeinde geht – es werden vonseiten des Landes bzw. der Gemeindeabteilung wieder entsprechende Informationen rund um die Wahl zur Verfügung gestellt werden”, betont der für Gemeinden zuständige LR Johannes Tratter.
(Quelle: Tiroler Landesregierung)