11.10.2017 – Vorarlberg refomiert die Verteilung der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden. Zusätzlich gibt es weitere Entlastungen, um die geringeren Einnahmen aus dem ab 2018 gültigen Finanzausgleich zu kompensieren.
Eine Entlastung der Gemeinden im Sozialfonds und eine Neuregelung der Aufteilung der Bedarfszuweisungen hat die Vorarlberger Landesregierung am 10. Oktober 2017 im Rahmen eines Gemeindefinanzpaketes beschlossen. Erreichen will das Land zum einen die Abfederung der Mindereinnahmen vieler Gemeinden durch den Wegfall des Getränkesteuerausgleichs und des Finanzkraft-Finanzbedarfsausgleichs im neuen Finanzausgleichsgesetz. Landeshauptmann Markus Wallner betonte, dass bei der internen Umsetzung des im Bund beschlossenen Finanzausgleichs keine „Gemeinde verliert“.
Künftig sollen etwa 35 Prozent der gesamten zur Verfügung stehenden Bedarfszuweisungsmittel als strukturstärkende Bedarfszuweisungen unter den Gemeinden verteilt werden – und zwar anhand von zehn neu definierten Parametern. So werden ab 2018 zum Beispiel Pauschalbeträge an Kleingemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern (100.000 Euro), an Gemeinden unter 10.000 Einwohner mit mehreren selbstständigen Ortsteilen (150.000 Euro) oder an die vier Bezirkshauptstädte (150.000 Euro) ausbezahlt. Auch die Bevölkerungsentwicklung einer Kommune wurde als Kriterium für die Verteilung der Gelder hinzugezogen.
Für 2018 bedeutet das laut Wallner, dem Finanzreferenten des Landes, ein Plus von 2,68 Millionen Euro für die Gemeinden bei einem zu verteilenden Volumen von voraussichtlich 23,54 Millionen Euro. Jenen zwölf Gemeinden, die nach Umsetzung der Maßnahmen des Gemeindefinanzpakets 2017 noch immer weniger als vor der Neuregelung des in diesem Jahr beschlossenen Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern erhalten würden, wird das Minus – jährlich um zehn Prozent abnehmend – vom Land ersetzt. 2018 handelt es sich dabei um rund 380.000 Euro.
Deckelung der Beiträge für Sozialfonds
Eine weitere Entlastung für die Gemeinden soll eine Deckelung der kommunalen Beiträge für den Sozialfonds bringen. Konkret wurde für 2018 bis 2020 eine Dotierung von maximal 100.000 Euro zuzüglich der durchschnittlichen Steigerung der Ertragsanteile der Gemeinden in den vergangenen fünf Jahren beschlossen. Normalerweise teilen sich Land und Gemeinden die Kosten des Sozialfonds im Schlüssel 60:40. Alles was infolge der neuen Beitragsberechnung auf den 40-Prozent-Anteil der Kommunen fehlt, werde in den kommenden drei Jahren zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Bedarfszuweisungen finanziert, erklärte der Landeshauptmann. Für 2018 schätzte Wallner die Entlastung auf etwa acht Millionen Euro.
Finanzierungsabtausch bei Landeswohnbaufonds und öffentlichem Verkehr
Einen kostenneutralen Abtausch haben Land und Gemeindeverband hinsichtlich des Wegfalls der Gemeindebeiträge an den Landeswohnbaufonds beschlossen, die 2016 4,95 Millionen Euro betrugen. Demnach wird das Land ab 2018 einen Teil der Landesbeiträge zu Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr (2016: 4,79 Mio. Euro) aussetzen. Damit sei im wesentlichen Kostenneutralität gegeben, rechnete der Finanzreferent vor. Ertragsanteile der Gemeinden, die zum Ende des Jahres im Landes-Wohnbaufonds verbleiben, würden den Kommunen im Verhältnis der von ihnen in den vergangenen drei Jahren geleisteten Beitrage ausbezahlt.
Köhlmeier mit Ergebnis zufrieden
Sowohl Wallner als auch Gemeindeverbands-Präsident Harald Köhlmeier zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Köhlmeier freute sich vor allem, dass es gelungen sei, „die Verwerfungen, die sich aus dem Bundesfinanzausgleich ergeben haben, landesintern auszugleichen“ und im Sozialfonds „Planungssicherheit für die Gemeinden zu erreichen“.