Heute, Mittwoch, tagte in Wien das oberste Gremium des Gemeindebundes, der Bundesvorstand, dem rund 65 Bürgermeister/innen aus ganz Österreich angehören. Dabei wurde eine Resolution verabschiedet, in der u.a. eine Aufgabenreform, eine Modernisierung der Einheitsbewertung und eine Reform der Grundsteuer gefordert werden. Darüber hinaus verlangen die Gemeindevertreter einen Ausgleichsfonds für strukturschwache Gemeinden.
„Die Bereinigung von Kompetenzen, Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist aus meiner Sicht eines der wichtigsten Reformprojekte der nächsten Jahre“, sagte Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. „Es ist unverständlich, warum in einzelne Bereiche alle drei Ebenen operativ involviert sein sollen. Allein die Transferströme zwischen den staatlichen Ebenen kosten jedes Jahr ein kleines Vermögen.“ In diesem Zusammenhang wehrten sich die Gemeindevertreter auch vehement gegen eine diskutierte Verländerung von Gemeindeabgaben. „Die Grundsteuer ist und bleibt eine Gemeindeabgabe, ebenso wie die Kommunalsteuer“, bekräftigte Mödlhammer.
Modernes Modell zur Einheitsbewertung schaffen
Freilich bedürfe es nicht nur einer Reform der Grundsteuer, sondern vor allem einmal eines einfachen und modernen Systems der Einheitsbewertung, so die Gemeindebund-Spitzen. „Wir haben bereits 2013 gemeinsam mit dem Städtebund, kommunalen Praktikern und Experten der Finanzverwaltung ein sehr einfaches und effizientes Modell zur Bewertung von Grund und Boden erarbeitet“, berichtet Mödlhammer. „Einer unverzüglichen Umsetzung steht nicht das Geringste im Wege.“ Derzeit sei der Verwaltungsaufwand für die Gemeinden, aber auch für den Bund in diesem Bereich enorm.
Ausgleichsfonds für strukturschwache Gemeinden
Für die Unterstützung strukturschwacher Gemeinden will der Gemeindebund einen Ausgleichsfonds schaffen, der mit 500 Mio. Euro pro Jahr dotiert ist. „Durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel fließt deutlich mehr Geld in die Ballungszentren. Ein solcher Fonds wäre für die vielen strukturschwachen Gemeinden, die ja auch ein Minimalmaß an Infrastruktur brauchen, eine wichtige Hilfe“, so Mödlhammer.
Kosten für Eisenbahnkreuzungen belasten Gemeinden schwer
Für vehemente Ablehnung und Empörung sorgt nach wie vor die Eisenbahnkreuzungsverordnung des Bundes. Sie sieht vor, dass alle nicht gesicherten Bahnübergänge – auf Kosten der Bahnbetreiber und der Straßenerhalter – aufgerüstet werden müssen. „Wir haben Fälle, wo diese Kosten das halbe Jahresbudget einer Gemeinde auffressen“, so Mödlhammer. „Es kann nicht sein, dass der Bund Maßnahmen verordnet, deren Kosten er nicht zu tragen hat. So geht man nicht partnerschaftlich miteinander um.“ Insgesamt liegen die Kosten für die Sicherung der Eisenbahnübergänge bei mehreren hundert Millionen Euro.