Seit 1. Jänner dieses Jahres ist das neue Kärntner Raumordnungsgesetz in Kraft. Dieses sollte in erster Linie dabei helfen, die „Verhüttelung“, also etwa die Verbauung durch Chaletdörfer, einzudämmen. Eine kleine Gemeinde inmitten der Nockberge nutzte dies als Anlass und verhängte eine befristete Bausperre.
Zweitwohnsitze treiben Wohnungspreise nach oben
Feld am See ist eine kleine Gemeinde in Kärnten mit aktuell 1.070 Einwohnern. Auf dem Gemeindegebiet befinden sich zwei Seen, die Trinkwasserqualität aufweisen und von Bergen umrahmt sind. Diese malerische Kulisse lockt jährlich große Scharen von Urlaubern in die Gemeinde. Mit 110.000 Nächtigungen pro Jahr und vielen tausenden Tagesgästen spielt der Tourismus vor allem im Sommer eine große Rolle. Wenig erstaunlich ist daher die hohe Anzahl an Zweitwohnsitzen, was sich auf den lokalen Wohnungsmarkt auswirkt.
Während die Touristen bereit sind, hohe Preise für Grundstücke, Wohnungen oder Häuser zu bezahlen, werden die ohnehin sehr raren Baugründe dadurch für einheimische Jungfamilien immer unerschwinglicher. Investoren oder Immobilienfirmen, die Grundstücke aufkaufen, treiben diese Entwicklung noch voran.
Teurer Boden führt zu Abwanderung
Die hohen Preise sind dafür verantwortlich, dass Feld am See mittlerweile eine sinkende Bevölkerungsstatistik aufweist. „Feld am See ist eine Abwanderungsgemeinde. Das liegt allerdings nicht daran, dass die jungen Menschen nicht hier leben wollen. Im Gegenteil hat die außergewöhnlich große Anzahl an Vereinen enge Verbindungen mit der Heimatgemeinde geschaffen. Grund für die Abwanderung sind oft fehlende oder überteuerte Baugründe und Häuser“, so die Bürgermeisterin der kleinen Gemeinde, Michaela Oberlassnig. Dabei sind Hauptwohnsitze außerordentlich wichtig für das Orts- und Vereinsleben. Sie sichern zudem finanzielle Mittel aus dem Bundesbudget und den Fortbestand der Infrastruktur.
Für die Tourismusbetriebe sei die heimische Bevölkerung und die vielen Veranstaltungen im Sommer ebenso essentiell, betont die Ortschefin. „Die Gäste wollen in authentischer Umgebung Urlaub machen und nicht in einem Dorf, das von Leerständen geprägt ist“, meint Oberlassnig.
Neue Raumordnung erfordert Revision des Bebauungsplans
Um diesen Trends entgegenzusteuern, nahm die Gemeinde die neue Kärntner Raumordnung zum Anlass, eine fachliche Prüfung des textlichen Bebauungsplanes durchzuführen. Das Ergebnis: Ein neuer Generalbebauungsplan muss erarbeitet werden. Idealerweise in Kombination mit dem örtlichen Entwicklungskonzept, das auch schon mehr als zehn Jahre alt ist und zahlreiche Lücken aufweist.
Befristete Bausperre für Großprojekte an See und Almen
Vor allem sind unterschiedliche Bebauungszonen festzulegen und besonderes Augenmerk auf den Schutz des Ortsbildes, der Seenahbereiche und der Almen zu legen. Der Gemeinderat ist verpflichtet, eine befristete Bausperre zu erlassen, wenn die beabsichtigte Wirkung des neuen Generalbebauungsplanes sonst gefährdet wäre.
Am 08. April 2022 wurde daher die Verordnung über eine befristete Bausperre nun im Elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Feld am See veröffentlicht. Sie gilt für alle Bauvorhaben, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht zur Bauverhandlung ausgeschrieben wurden und nicht aktiv sind. „Wir blockieren nicht das gesamte Dorf für zwei Jahre, es gibt auch Ausnahmen”, betont die Ortschefin. Wohnbebauungen, die die beabsichtigte Wirkung nicht beeinträchtigen oder im öffentlichen Interesse liegen, sind per Verordnung ausgenommen.
„Gemeinden müssen nicht immer machtlos beim Ausverkauf von Grund und Boden zusehen, sondern können ihre Entwicklung aktiv mitgestalten. Das braucht ein gutes Zusammenspiel der Fraktionen und auch etwas Mut, diesen Schritt zu gehen.“ – Bürgermeisterin Michaela Oberlassnig
Die auf zwei Jahre befristete Bausperre soll sicherstellen, dass die Ausarbeitung des neuen Generalbebauungsplans ohne Hindernisse geschehen kann und erfolgt nach Paragraf 46 Absatz 1 des Kärntner Raumordnungsgesetzes.
„Die Gemeinde Feld am See hat es nun selbst in der Hand, mit der Ausarbeitung des neuen Generalbebauungsplanes die Entwicklung der Gemeinde mitzugestalten“, freut sich die Bürgermeisterin. „Die politischen Vertreter gestalten so gemeinsam mit Fachleuten die Entwicklung der Gemeinde aktiv.“ Man wolle mit Augenmaß und Rücksicht auf traditionell gewachsenen Strukturen, und mit Blick auf die Zukunft der nachfolgenden Generationen vorgehen.
Inhalte des neuen Generalbebauungsplans
Besonders verdichtete Bebauungsweisen und die Errichtung von Geschosswohnbauten und Mehrfamilienhäusern werden räumlich und baulich neu geregelt. Siedlungszentren werden definiert und die Bebauung der sensiblen Gebiete im Almbereich und im Nahbereich der beiden Seen wird gesondert festgelegt.