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Förderung für Schutzausrüstung bei Schadholzaufarbeitung

Schutzausrüstungen, die nun für die Schadholzaufarbeitung nach den extremen Wetterbedingungen in ganz Österreich gebraucht werden, werden wieder von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gefördert. Dafür sind von Gemeinden ausgestellte Schadensbestätigungen notwendig.

Nach den Wetterkapriolen von 2018 sind derzeit viele Bäuerinnen und Bauern in ganz Österreich mit der Schadholzaufarbeitung in den Wäldern beschäftigt. Diese Arbeiten bergen oftmals ein großes Risikopotenzial, weswegen die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) betroffene unfallversicherte Betriebsführerinnen und Betriebsführer mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 60 Euro unterstützt.

Eine Unterstützung ist möglich für den Ankauf einer Waldarbeiterschutzausrüstung im Wert von mindestens 110 Euro einmal pro Betrieb in der Zeit von 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 (Einsendeschluss an die SVB). Als persönliche Waldarbeiterschutzausrüstung gelten Schutzhelm, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forstsicherheitsschuhwerk und Arbeitshandschuhe.

Schaden muss durch die Gemeinde bestätigt werden

Für die Zuerkennung eines solchen Zuschusses ist eine Bestätigung der Gemeinde oder der Bauernkammer über das Vorliegen von Sturmschäden im Wald der Zuschusswerberin bzw. des Zuschusswerbers notwendig, die einfach auf dem Antragsformular der SVB vorgenommen werden kann. Die SVB ersucht die Gemeinden um Unterstützung bei der Bestätigung von Schäden dieser Art, damit die Betroffenen den Antrag auf Kostenzuschuss bei der SVB einreichen können.

Einsendeschluss: 31. März 2019

Die Aktion läuft bereits seit Anfang Oktober 2018 – ab dem Datum gekaufte Ausrüstungsgegenstände kommen für die Unterstützung in Frage. Einsendeschluss ist der 31. März 2019 (Poststempel).

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

SVB/Abteilung Sicherheit und Gesundheit
Tel.Nr.: 01 797 06-2306
E-Mail: info(at)svb.at

Wichtig: Falls die Unwetter in Ihrer Region keine Waldschäden verursacht hat, entsteht kein Anspruch auf besagte Förderung!

60 Euro gibts für Waldarbeiterschutzausrüstung mit Bestätigung der Gemeinde. Einsendeschluss ist der 31. März 2019 © digitalstock – Fotolia.com