Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Flüchtlingskosten: 125 Millionen Euro für Länder und Gemeinden

6.6.2017 – Jene Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen haben, erhalten durch den neuen Finanzausgleich eine einmalige Abgeltung der Kosten. Wieviel das für die einzelnen Gemeinden ist, können Sie nun nachschauen.

Der neue Finanzausgleich 2017 sieht auch vor, dass jene Gemeinden, die sich in der Flüchtlingskrise im Spätsommer 2015 solidarisch gezeigt haben, nicht für die Kosten für Unterbringung und Integration alleine aufkommen müssen. Allein in der Stadt Salzburg waren im Herbst 2015 monatelang mehrere tausende Transitflüchtlinge täglich am Hauptbahnhof und an der Grenze nach Deutschland zu versorgen. Der Bund stellt dafür als teilweise Abgeltung einmalig eine Summe von 125 Millionen Euro zur Verfügung, von welcher die Gemeinden 37,5 Millionen Euro erhalten.

Gelder werden nach mehreren Stichtagen verteilt

Die Stadt Salzburg und Wien als hauptbetroffene Kommunen erhalten daraus einen Vorweganteil von 1,5 bzw. drei Millionen Euro. Die weiteren Mittel werden auf die Gemeinden im Verhältnis der bei ihnen grundversorgten Personen zu mehreren Stichtagen im Jahr 2016 verteilt. Die Datengrundlage stammt aus den Bundesländern, die die Daten der Flüchtlinge, die auf die Gemeinden verteilt werden, auf Basis der Grundversorgung einmelden. Die Beiträge je Gemeinde bewegen sich damit zwischen 80 Euro und rund 29,6 Millionen Euro (Wien). Wien erhält als Gemeinde 11,16 Millionen Euro und als Land 18,4 Millionen Euro.

Überweisung an Länder bis 30. Juni

Ein weiterer Konsens zwischen den Verhandlungspartnern des Finanzausgleichs war, dass mit diesem Kostenersatz sämtliche Forderungen und Ansprüche der Länder und Gemeinden gegen den Bund im Zusammenhang mit Migration und Integration abgegolten waren. Zumindest für die laufende Finanzausgleichsperiode (2017 bis 2021) ist die Thematik damit formal erledigt. Die Mittel werden bis längstens 30. Juni 2017 vom Bund an die Länder überwiesen; es ist davon auszugehen, dass dann die Gemeinden ihrerseits die ihnen zustehenden Zuschüsse zeitnah erhalten.

Ob Ihre Gemeinde Anspruch auf Kostenersatz hat und wenn ja wie hoch dieser ist, können Sie in nebenstehender Liste (Downloadbox) einsehen.

Ob Ihre Gemeinde Anspruch auf Kostenersatz hat und wenn ja, wie hoch dieser ist, können Sie in der Tabelle in der unteren Box einsehen. ©nmann77/Fotolia.com