Die nächste Möglichkeit für einen Projektantrag im Rahmen des EU-Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ist am 3. September 2018. Finanzielle Unterstützung gibt es dann für Gemeinde- und Städtepartnerschaften.
Städtepartnerschaften bieten für Gemeinden eine Vielzahl an Möglichkeiten. Neben dem Austausch und der Horizonterweiterung ist auch die Festigung der Beziehung zwischen den Städten ein wichtiger Aspekt. Es besteht die Möglichkeit, dass solche Projekte von der EU im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gefördert werden. Die aktuelle Einreichfrist ist am 3. September 2018 um 12 Uhr und wird voraussichtlich Anfang Juli auf der Webseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) veröffentlicht.
Was wird gefördert?
Der Programmbereich „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ umfasst drei spezifische Maßnahmen:
- Städtepartnerschaften – Förderung von Projekten, die Bürgerinnen und Bürger aus Partnerstädten zusammenbringen. Die Maßnahme zielt außerdem darauf ab, die Bürgerbeteiligung am politischen Entscheidungsprozess der EU zu fördern.
- Netze von Partnerstädten – Bereitstellung von Finanzmitteln für Gemeinden und Verbände, die Städtenetzwerke aufbauen wollen.
- Zivilgesellschaftliche Projekte – Förderungen von Projekten bei denen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Aktivitäten zusammentreffen, die in direktem Zusammenhang mit der EU-Politik stehen.
Die genauen Leitfäden der einzelnen Programme können Sie der Linkbox neben diesem Text entnehmen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Kriterien:
- Netze von Partnerstädten – Städte, Gemeinden oder deren Partnerschaftsausschüsse, Verbände/Zusammenschlüsse loakler Behörden sowie gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck, die Kommunalbehörden vertreten.
- Zivilgesellschaftliche Projekte – Gemeinnützige Organisationen, ohne Erwerbszweck einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft und Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen. An einem Projekt müssen Organisationen aus mindestens drei förderfähigen Ländern mitwirken, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.
Antragsworkshop in Wien
Dass solche Antragsstellungen nicht immer unkompliziert ablaufen, zeigen einige Beispiele aus Gemeinden, die das schon hinter sich haben. Die oberösterreichischen Gemeinde Ebensee wurde 2018 von der EU mit 25.000 Euro gefördert und ist ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung. Der Weg dahin war allerdings ein langwieriger, denn die Antragsstellung ist durchaus kompliziert, schon Formalfehler können zu Antragsablehnungen führen.
Im Sommer findet diesbezüglich wieder ein Antragsworkshop in Wien statt, den auch die Projektverantwortlichen in Ebensee besuchten und Gelerntes erfolgreich in die Tat umsetzten. Dieser ist kostenlos und wird von Europe for Citizens Point Austria, der abwickelnden Stelle im Bundeskanzleramt, veranstaltet. Informationen dazu erhalten Sie auf Webseite sowie über den Newsletter.