Am 20. Jänner 2021 wurde das zweite Gemeindepaket des Bundes mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro im Nationalrat beschlossen. Hier die Details zur Umsetzung.
Der Einbruch der Gemeindeertragsanteile betrug im Jahr 2020 österreichweit fast neun Prozent. Für 2021 wurde im Rahmen der schon überholten Prognosen zum Bundesvoranschlag ein Minus von mindestens drei Prozent gegenüber dem ohnedies historisch schlechten Vergleichsjahr 2020 erwartet.
Aus dem Vortrag an den Ministerrat vom 13. Jänner 2021 ist zu entnehmen, dass die Möglichkeiten der Gemeinden, sich durch Darlehensaufnahmen zu verschulden, auch aufgrund landesgesetzlicher Regulatorien im Vergleich zu Bund und Ländern begrenzt sind und sich die derzeit geringen Abgabenerträge ganz besonders negativ auf die Liquidität der Gemeinden auswirken. Der Bund nimmt somit 2021 – wie es heißt zur Stärkung der Liquidität und der Investitionskraft der Gemeinden – 1,5 Milliarden Euro in die Hand.
Dieses Gemeindepaket 2021 setzt sich aus 500 Millionen Euro an frischen Mitteln und einer Milliarde Euro an sozusagen Vorfinanzierung von Ertragsanteilen zur Liquiditätsstärkung zusammen.
Das Paket gliedert sich grundsätzlich in drei Teile:
- Erstens die Sonder-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile in Höhe von rund einer Milliarde Euro im Jahr 2021, deren Rückzahlung frühestens ab dem Finanzausgleichsjahr 2023 erfolgt.
- Die Aufstockung der Gemeindeertragsanteile um 400 Millionen Euro bei der Zwischenabrechnung 2021 im Rahmen der März-Vorschüsse.
- Die Aufstockung des Strukturfonds im Jahr 2021 um 100 Millionen Euro.
Wie erfolgt die Umsetzung im Jahr 2021?
Kurz gesagt werden 2021 die rund 1,4 Milliarden Euro aus den obigen Punkten 1 und 2 den Gemeindeertragsanteilen bei den monatsweisen Vorschüssen zugeschlagen – und zwar in vier Tranchen: im März, Juni, September und Dezember.
Im März 2021 werden die Vorschüsse im Vergleich zum Vorjahresmonat somit nach langer Zeit erstmals wieder im Plus liegen. Im Ergebnis werden die Gemeindeertragsanteile 2021 nicht um mindestens drei Prozent gegenüber 2020 sinken, sondern österreichweit gesehen um gesetzlich garantierte 12,5 Prozent steigen. Wie erwähnt soll dies sowohl bei der Liquidität und der Rückzahlung der Kassenkredite aus dem Vorjahr als auch bei der Investitionstätigkeit (Stichwort: Kommunalinvestitionsgesetz 2020) helfen.
Die verbleibenden 100 Millionen des Pakets kommen ebenfalls 2021 zur Auszahlung. Diese zusätzlichen Bundesmittel werden über den Strukturfonds ausgeschüttet – und zwar in zwei Tranchen zu jeweils 50 Millionen Euro: Die erste Tranche wird am 5. April nach den Kriterien der Finanzausgleichsjahres 2020 ausbezahlt (Gemeinden die 2020 Strukturfondsmittel erhalten haben, können somit damit rechnen, Anfang April 83,3 Prozent des 2020er-Betrags zu erhalten).
Die zweite Tranche wird gemeinsam mit den 2021er-Strukturfondsmitteln am 3. Juli erfolgen. Somit kommen Anfang Juli neben den jährlichen 60 Millionen weitere 50 Millionen Euro nach den Kriterien für das Finanzausgleichsjahr 2021 (Einwohnerentwicklung 2015 bis 2019, Finanzkraft 2019 etc.) zur Auszahlung an die Gemeinden. Die beigefügte Tabelle zeigt die länderweise Verteilung der Mittel aus dem Gemeindepaket 2021.
Garantiertes jährliches Wachstum der Gemeindeertragsanteile bis 2026
Die Regierungsvorlage zur Umsetzung des Gemeindepakets II sieht für den Finanzausgleich ein Novum vor. Der Bundesgesetzgeber wird für die Jahre 2021 bis 2026 trotz der weiterhin bestehenden großen Unsicherheiten bei den Erwartungen zu Konjunktur und Abgabeneinnahmen den Kommunen ein jährliches Wachstum der österreichweiten Gemeindeertragsanteile garantieren – und zwar in Höhe von +12,5 Prozent (2021), +1,0 Prozent (2022), +1,5 Prozent (2023) und +2,0 Prozent (2024 bis 2026), jeweils im Vergleich zum Vorjahr.
Ohne das aktuelle Paket würden die Gemeindeertragsanteile 2021 um mindestens weitere drei Prozent sinken, angesichts der Lockdown-Verlängerung (Stichwort: britische Mutation) wohl eher um fünf Prozent gegenüber 2020. Stattdessen werden nun die Ertragsanteile der Gemeinden 2021 um 12,5 Prozent steigen.
Auch 2022 werden die Ertragsanteile deutlich höher ausfallen als ohne das Gemeindepaket. Ab dem Jahr 2023 beginnt dann die Rückzahlungsphase, die (wenn die Konjunktur wieder einigermaßen angesprungen ist) bis 2026 abgeschlossen sein dürfte. Dementsprechend liegt das jährliche Ertragsanteilswachstum in den drei Jahren 2024–2026 bei fixen plus zwei Prozent und nicht etwas darüber.
Für die Gemeinden ist kein Handlungsbedarf gegeben – auch nicht buchhalterisch. Die Mittel dieses Gemeindepakets werden automatisch über die Vorschüsse (März/Juni/September/Dezember) angewiesen, und auch die zweimal 50 Millionen Euro an zusätzlichen Finanzzuweisungen aus dem Strukturfonds kommen automatisch bis zum 5. April und bis zum 3. Juli 2021 zur Auszahlung.
Dieses zweite Gemeindepaket bringt somit bereits ab März eine deutliche finanzielle Verbesserung bei den Ertragsanteilen und Planungssicherheit für die nächsten sechs Jahre durch die vom Bund garantierten jährlichen Zuwächse.