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Deutliches Minus bei den Mai-Vorschüssen – mit einer Ausnahme

Die stagnierende Konjunktur (für 2024 werden lediglich +0,2% reales BIP-Wachstum vorhergesagt), zuletzt erfolgte Steuerreformen und die weiterhin rückläufige Grunderwerbsteuer sorgen im Vorjahresvergleich für ein österreichweites Minus der Mai-2024-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile von 5,7 Prozent. Die Mai-Vorschüsse basieren technisch gesehen auf den Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom März 2024 (= zweitvorangegangenes Monat) und sie sind bis zum 23. Mai 2024 (= jeweils bis spätestens den 23. des betreffenden Vorschuss-Monats) von den Ländern (die davon ihre Umlagen und Beiträge in Abzug bringen) an die Gemeinden zu überweisen. Das nach -0,8% im Vorjahr heuer nur ganz geringe Wirtschaftswachstum zeigt sich vor allem bei schwachen Ergebnissen bei der Kapitalertragsteuer auf Dividenden, der Körperschaftsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.

Nur das Burgenland mit positivem länderweisen Ergebnis

Das bundesländer- und monatsweise Ergebnis der Grunderwerbsteuer (die zu 93,7 Prozent den Gemeinden zukommt und nach dem örtlichen Aufkommen dem jeweiligen Ertragsanteile-Landestopf zugeschlagen wird) sorgt auch diesmal für länderweise unterschiedliche Entwicklungen bei den Vorschüssen. Während in Kärnten und Salzburg der Rückgang der Grunderwerbsteuer im März-2024-Aufkommen bei rund 25 Prozent lag, legte sie im Burgenland (wo um den Jahreswechsel ein größerer Immobilien-Deal erfolgt sein dürfte) sogar um ein Drittel zu. Dementsprechend verzeichnen die Kärntner und Salzburger Gemeinden bei den Mai-2024-Vorschüssen mit -7,8 Prozent die schwächsten Ergebnisse, während die Mai-Vorschüsse der burgenländischen Gemeinden mit 1,6 Prozent als einzige im Plus liegen.