Frage: Welche Auswirkungen hat das neue, ab 1. November 2021 geltende Telekommunikationsgesetz (Telekommunikationsgesetz 2021 – TKG 2021) auf die Gemeinden ?
Antwort: Keine.
Es gibt zwar keine unmittelbaren neuen Auswirkungen, aber so manche Punkte betreffen immer auch die Gemeinden. Daher möchte ich nachstehend die für uns interessanten Themen kurz zusammenfassen. Zusätzlich finden sich in 217 Paragrafen wichtige Informationen zu Kommunikationsnetzen, Funkanlagen, Schutz der Nutzer oder unerbetene Nachrichten.
Zweckzuschüsse für die Verlegung von Leerrohren für Gemeinden
Diese Möglichkeit, nun im § 3, hat es wortgleich schon beim Vorgängergesetz gegeben: Zweckgebundene Zuwendungen an Gemeinden, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Leerrohre zum Lückenschluss bei der flächendeckenden Errichtung von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation errichten oder betreiben.
Telefonzellen
Die verpflichtende „flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen“ gehört der Vergangenheit an. Angeblich gibt es derzeit noch 11.000 Telefonzellen in Österreichs Gemeinden. Durch den Rückgang der Nutzung um 97 % binnen 10 Jahren ist mit einem raschen Schwund zu rechnen.
Öffentliches Warnsystem per SMS
Ein praktikables Highlight des Gesetzes, mit dem auch eine EU-Vorgabe für ein einheitliches Krisenwarnsystem umgesetzt wird: Warnungen bzw. textbasierte Notrufe via SMS dürfen von allen Handyfirmen wie A1 dann an die Handybesitzer in einem bestimmten Bereich Österreichs geschickt werden, wenn dort eine Krise ausbricht, z.B. eine Umweltkatastrophe.
Öffentliches (Gratis-)WLAN der Gemeinden
Hier erfolgt im § 6, Abs. 5 eine Entbindung von manchen Pflichten, die private Anbieter von Kommunikationsdiensten einzugehen haben.
Breitband
Die Beschleunigung des Ausbaues soll unter anderem durch wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen und Co-Investitionen in den Netzausbau erreicht werden.
Exkurs: Breitbandstrategie 2030
Diese wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahr 2019 veröffentlicht und beinhaltet ein Hauptziel: die flächendeckende Versorgung von ganz Österreich mit Gigabit-fähigen Anschlüssen bis Ende 2030.
Es gibt auch Zwischenziele, die jetzt bereits etwas Verzug erkennen lassen. Jedenfalls soll bis Ende 2023 das Angebot von 5G-Diensten auf Hauptverkehrsverbindungen bestehen und bis Ende 2025 ein landesweites Angebot mit Gigabit-fähigen Anschlüssen existieren, inklusive der landesweiten Versorgung mit 5G.
Gigabit-fähige und nach Möglichkeit schon ausgebaute Anschlüsse werden wegen der stark steigenden Vernetzung von Geräten (Internet of Things – IoT), der M2M-Kommunikation (Machine to Machine) und der Smart-Home-Anwendungen dringend benötigt. Österreich hat hier einen großen Aufholbedarf gegenüber den meisten europäischen Ländern. „Um nachhaltig die Verfügbarkeit von qualitativ, den Ansprüchen der Zukunft gerecht werdender Infrastruktur sicherstellen zu können, wird mittel- bis langfristig die Versorgung mit Glasfaserinfrastruktur möglichst nahe zu jedem Gebäude (FTTP) und zu Mobilfunkbasisstationen notwendig sein. Für die letzte Meile bieten sich auch Technologien wie DOCSIS 3.1 und 5G an, um rasch die flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Anbindungen für die Bevölkerung sicherzustellen“ (Breitbandstrategie 2030 – Österreichs Weg in die Gigabit-Gesellschaft, BMVIT, 2019).
Meine Meinung:
Ein Booster für die Digitalisierung. So hat die Regierung das neue Gesetz genannt. Beim Vorgängergesetz aus dem Jahr 2003 gab es 20 Novellen. Die Neufassung bringt mehr Klarheit. Ob es ein „Booster“ wird, wissen wir in ein paar Jahren, spätestens 2030.
Zum Autor: Mag. (FH) Reinhard Haider ist E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes.